Fehlender Standard für das Recycling

Das Kabinett hat den Entwurf zum ElektroG verabschiedet, doch nach Auffassung der DUH fehlt ein verbindlicher Standard für das Recycling ausgedienter Kühlgeräte. Die bestehenden Entsorgungsvorschriften seien veraltet und ungeeignet. Deutschland sollte dem Beispiel vieler EU-Länder folgen.

„Deutschland ist beim Kühlgeräterecycling ein Entwicklungsland“


Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) und appelliert an den Bundestag, eine Nachbesserung zu verlangen. Konkret fordert der Umweltverband einen verbindlichen Standard für das Recycling ausgedienter Kühlgeräte, die sogenannte DIN Norm 50574. Über diese Norm müsse die Entnahme und Zerstörung von mindestens 90 Prozent des besonders schädlichen Klimagases FCKW über alle Entsorgungsstufen vorgeschrieben werden.

In Deutschland werden jährlich knapp drei Millionen Kühlschränke und Kühltruhen recycelt. Über die Hälfte dieser Geräte enthalten laut DUH das klimaschädliche Gas FCKW, das bei unsachgemäßer Entsorgung freigesetzt wird und die Ozonschicht zerstört sowie den Klimawandel anheizt. Allein 2012 belasteten etwa eine Million Tonnen vermeidbare CO2-Äquivalente so die Atmosphäre, moniert die DUH. Deutschland sei im Vergleich zu anderen EU-Staaten beim Thema Kühlgeräterecycling rückständig. Die durchschnittliche FCKW-Entnahmemenge liege hierzulande bei nur 63 Prozent.

„TA Luft ist ungeeignet“

Die derzeit geltende „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ (TA Luft) sei ungeeignet, um ein sachgerechtes Kühlgeräterecycling in Deutschland sicherzustellen, kritisiert der Umweltverband. „Sie schreibt lediglich vor, einmal im Jahr zu prüfen, ob eine Recyclinganlage funktionstüchtig ist. Ob die Anlage in der Praxis ordnungsgemäß betrieben wird, kann dadurch nicht sichergestellt werden. Der bisherige Verzicht auf Mengenstromnachweise führt absurderweise dazu, dass Recyclingunternehmen umso mehr verdienen, je geringer die Entnahmequote an FCKW ist.“ Nach Auffassung der DUH muss deshalb die neue Entsorgungsnorm DIN EN 50574 verbindlich festgelegt werden, um das Problem falsch entsorgter Kühlgeräte zu lösen.

„Der Entsorgungsnotstand bei alten Kühlschränken ist den Behörden seit Jahren bekannt. Umso unverständlicher ist es, dass der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf des Elektrogesetzes darauf verzichtet, das Problem zu lösen und akzeptiert, dass illegal eine Million Tonnen CO2-Äquivalente das Klima belasten“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Wir brauchen wie in den Niederlanden verpflichtende Mengenstromnachweise und eine Sicherstellung, dass die in den Altgeräten enthaltenen FCKW auch tatsächlich entnommen und entsorgt werden.“ Resch fordert von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, den Recyclingstandard für Kühlgeräte DIN EN 50574 verbindlich im ElektroG festzulegen.

Die Norm schreibt laut DUH verpflichtend eine Stoffstrombilanz vor und ermöglicht durch die Vorgabe konkreter FCKW-Entnahmewerte eine einfache Überprüfung der Anlagenleistung. Damit werde klar, welche Menge an Kühlgeräten mit wie viel umweltschädlichen FCKW in eine Anlage gelangt und welche Menge FCKW tatsächlich entnommen und fachgerecht zerstört wird.

„Deutschland ist beim Kühlgeräterecycling ein Entwicklungsland. Aufgrund veralteter und ungeeigneter Entsorgungsvorschriften, die förmlich zum Tricksen einladen, akzeptiert das Bundesumweltministerium sehenden Auges eine erhebliche Klimabelastung durch FCKW aus Kühlgeräten“, kritisiert Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft. Die Niederlande hätten die Norm EN 50574 bei ihrer Gesetzesneufassung für die Kühlgerätebehandlung bereits verbindlich vorgeschrieben. In vielen weiteren EU-Ländern würden die nationalen Rücknahmesysteme die Norm ebenfalls verbindlich vorschreiben. Deutschland sollte nachziehen, fordert die DUH.

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