Handlungsbedarf für Altkunststoffe und Altglas

Die DGAW fordert eine Reihe von Maßnahmen, um die Wertstoffentsorgung zu verbessern. Im Blick hat der Verband vor allem das Kunststoffrecycling, aber auch andere Bereiche wie etwa die Altglasverwertung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen reichen von einem Infrastrukturbeitrag und Abnahmegarantien bis hin zu einem Kunststoffgesetz.

DGAW fordert Reform der Wertstoffentsorgung


Es gibt Kreisläufe, die schon seit vielen Jahren ohne größere Schwierigkeiten laufen. Dazu gehören Altpapier und Altmetalle und weitgehend auch Altglas. Allerdings gibt es zwischen diesen Stoffströmen auch wesentliche Unterschiede: Während die Erlöse für Altpapier in der Regel die Sammelkosten übersteigen, ist dies bei Altglas nicht immer der Fall. Bei Altkunststoffen gibt es darüber hinaus noch ganz andere Probleme.

Die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) hat deshalb ein Maßnahmenpaket vorgeschlagen, um die Wertstoffentsorgung zu verbessern. Um die vollständige Kostendeckung vor allem für Behälterglas zu erreichen, schlägt der Verband beispielsweise einen „Infrastrukturbeitrag“ der Behälterglasindustrie vor, mit dem die Fixkosten der Kommunen vor allem für Container-Standorte gedeckt werden sollen. Der Infrastrukturbeitrag würde der „Sicherstellung bestimmter Mindeststandards“ wie etwa der Containerdichte dienen, heißt es in einem Papier der DGAW.

Darüber hinaus sollte der Infrastrukturbeitrag mit Abnahmegarantien der betreffenden Wirtschaftszweige verbunden sein. Hierfür sollten mit Blick auf die Kritikpunkte des Bundeskartellamts an den ehemaligen Garantiegeber-Konstellationen modifizierte Lösungen ausgearbeitet werden. „Ein Wiederaufleben von Einkaufskartellen ist zu unterbinden“, betont die DGAW in ihrem Papier. Dazu müsste vor allem die Verwertung der Sekundärstoffe am Markt erfolgen. Außerdem sollten die Abnahmegarantien nur für den Notfall vorgesehen werden.

Quotenvorgabe mit Anreizmechanismus

Ausführlich nimmt die DGAW auch zum aktuellen Stand des Kunststoffrecyclings Stellung. Der ökologische Vorteil der stofflichen Verwertung gegenüber einer energetischen Verwertung lasse sich nicht mehr für alle Verwertungswege zweifelsfrei feststellen, meint der Verband. „Die Gründe dafür sind die verlorengegangene Lenkungswirkung der Verwertungsquoten, der Verlust an Qualitätsbewusstsein in der Erfassung und Sortierung der Wertstoffe sowie eine diesem Ziel entgegenstehende Systemorganisation.“ Eine Quotenvorgabe, die sich nach dem tatsächlichen Wiedereinsatz richtet, sei unabdingbar, da unter den aktuellen Markbedingungen der Wettbewerb mit der energetischen Verwertung nicht gewonnen werden kann.

In die Quotenberechnung sollten nach Auffassung der DGAW auch diejenigen Aufbereitungsverluste der Recycler berücksichtigt werden, die beispielsweise aus dem Eintrag von Wasser bei Umschlag- und Transportvorgängen oder aus Minderqualitäten in der Sortierung resultieren. Dadurch würde ein Anreiz geschaffen, höhere Qualitäten in der Sortierung zu erzeugen. „Sachgerecht und qualitätsorientiert berechnet, stellt die heutige werkstoffliche Quote von 36 Prozent ein anspruchsvolles Ziel dar, das nur mit einer angemessenen Übergangsfrist erreichbar ist“, heißt es in dem Verbandspapier. Eine Erhöhung dieses Wertes sollte erst als weiterer Schritt ins Auge gefasst werden, wenn sich zeige, dass eine höhere Ausbeute möglich und auch ökologisch vorteilhaft sei.

Forderung nach einem Kunststoffgesetz

Die DGAW legt dem Gesetzgeber auch nahe, über ein Kunststoffgesetz nachzudenken. Ein solches Gesetz wäre in dem als Artikelgesetzt angelegten Wertstoffgesetz eingebettet. In das Kunststoffgesetz wären laut DGAW nicht nur tonnengängige Kunststoffe aus privaten Haushalten, sondern alle Kunststoffe im Siedlungsabfall einzubeziehen, also auch Kunststoffe aus dem Sperrmüll und dem hausmüllähnlichem Gewerbeabfall. Verbundverpackungen auf Papierbasis würden nicht unter das Kunststoffgesetz fallen. Das Gesetzt sollte zeitlich befristet sein, erklärt der Verband. „Die Frist wäre an zu erwartenden Innovationszyklen auszurichten, so dass den Investitionen eine Amortisation in Aussicht gestellt wird.“ Danach wäre zu entscheiden, ob eine Verlängerung der Regelung ganz oder in Teilen erforderlich ist.

Ob das Kunststoffrecycling über Lizenzgebühren, Abgaben oder über Abfallgebühren finanziert werden soll, lässt die DGAW offen. Sie fordert allerdings die „Beseitigung der zahlreichen Schlupflöcher bei der Herstellerverantwortung“, eine finanzielle Besserstellung von Herstellern und Inverkehrbringern gut recycelbarer Kunststoffprodukte sowie ein Bonus-/Malussystem für die an der Entsorgungskette beteiligten Unternehmen gemäß dem Grad der von ihnen realisierten Verwertung. Wichtig seien in jedem Fall möglichst einfache und praktisch vollziehbare Regelungen, heißt es in dem Papier.

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