Novelle der Klärschlamm-Verordnung

Erst vor einigen Tagen hatte der BDE die vorgesehene Pflicht zur Klärschlammverbrennung kritisiert, nun hält die DGAW dagegen. Die Forderung des BDE, auch die landwirtschaftliche Ausbringung zu berücksichtigen, sei ein falsches Signal. Der BDE verkenne den „Vorsorgegesichtspunkt einer nachhaltigen Abfallwirtschaft“.

DGAW hält BDE-Vorstoß für falsch


Mit Unverständnis hat die Deutsche Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) auf die Kritik des BDE an der geplanten Novelle der Klärschlamm-Verordnung reagiert. Der BDE hatte moniert, dass der Entwurf zu Novelle europarechtswidrig sei, weil die enthaltene Pflicht zur Klärschlammverbrennung ein Verstoß gegen die europäische Abfallhierarchie darstelle. Eine Fokussierung auf das Phosphorrecycling sei nicht ausreichend, um dem Ressourcenschutzgedanken Rechnung zu tragen. Implizit forderte der BDE eine stärkere Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Ausbringung.

Für die DGAW ist dies ein „ökologisch und gesundheitspolitisch falsches Signal“. Klärschlamm sei unbestritten eine Schadstoffsenke und müsse thermisch behandelt werden. „Wenn hingegen der BDE auf Ressourcenschutz durch die Ausbringung von Klärschlamm auf Böden verweist, so verkennt er den Vorsorgegesichtspunkt einer nachhaltigen Abfallwirtschaft“, kritisiert DGAW-Ehrenpräsident Thomas Obermeier. „Niemand käme auf die Idee, saure Böden mit einem niedrigen pH-Wert mit schädlichen Filterstäuben zu behandeln, nur weil sie einen hohen pH-Wert haben.“

Königsweg der Klärschlammverwertung

„Die DGAW hat die Bundesregierung in der Verbändeanhörung eindrücklich vor der Fortsetzung der bodenbezogenen Klärschlammverwertung gewarnt und sie in ihrem Bestreben bestärkt, in die Phosphorrückgewinnung einzusteigen“, sagt Obermeier. Auch DGAW-Präsidiumsmitglied Professor Martin Faulstich betont, dass die thermische Klärschlammverwertung die Rückgewinnung von wertvollen Düngern und zugleich die Unterbrechung der Schadstoffkreisläufe ermögliche. Die thermische Klärschlammverwertung in Monoverbrennungsanlagen mit anschließender Phosphorrückgewinnung aus der Asche sei der „Königsweg der Klärschlammverwertung“.

Eine zunächst vorgesehene Sonderregelung für bestimmte Kläranlagen hatte die DGAW vor einem Jahr zwar als praktikabel angesehen. „Die jetzt nach der Kabinettsabstimmung vorgenommene Erweiterung der Sonderregelung und die Ausdehnung der Übergangsfristen sehen wir jedoch kritisch, weil der Einstieg für Investoren und der Einsatz neuer Technologien in eine nachhaltige Phosphorrückgewinnung erschwert werden“, argumentiert Obermeier.

Leider sei im Verordnungsentwurf die Anregung der DGAW zu Qualitätsanforderungen für den zurückzugewinnenden Phosphor nicht aufgenommen worden. Ebenso wenig habe die Forderung nach einer Beimischungspflicht für zurückgewonnenen Phosphor in Mineraldüngern Einlass in den Verordnungstext gefunden. Der Aufbau eines Nachfragemarktes werde ohne dieses Gebot erheblich erschwert.

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