Bürokratieabbau

Seit 2015 müssen neu eingeführte Bürokratiebelastungen an anderer Stelle wieder kompensiert werden. Die Bundesregierung hält das Programm für erfolgreich. Vor allem die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung und die Abfallbeauftragten-Verordnung hätten große Entlastung gebracht.

Lob und Kritik für Bürokratiebremse


„Bessere Rechtsetzung 2016: Mehr Zeit für das Wesentliche“, so ist der Bericht zum Bürokratieabbau überschrieben, den das Bundeskabinett vergangene Woche verabschiedet hat. Allein mit 502 Millionen Euro pro Jahr weniger Erfüllungsaufwand könnten Unternehmen aufgrund der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“ rechnen, hinter der sich die Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung und die Abfallbeauftragten-Verordnung verbirgt..

Die Summe ist die mit Abstand größte Entlastung, die der Bericht aufführt. Erfasst wurden alle Be- und Entlastungen für die deutsche Wirtschaft. Im Abfallbereich stehen der Entlastung laut Bericht relativ geringe einmalige Umstellungskosten gegenüber: 98 Millionen für das Verpackungsgesetz, 162 Millionen für die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und 192 Millionen Euro für die Änderung der Gewerbeabfallverordnung.

Staatsminister Helge Braun, Koordinator für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung hob bei der Vorstellung des Berichts dann auch hervor: „Die Bürokratiebremse ist gelebte Praxis. 2015 und 2016 hat sie zu einer Entlastung der Unternehmen um insgesamt 1,5 Milliarden Euro an jährlichem Aufwand beigetragen.“

„Kaum spürbarer Bürokratieabbau“

Weitaus nüchterner betrachtet das Eric Schweitzer. Für den Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) belegt der aktuelle Jahresbericht der Bundesregierung, was die Unternehmen tagtäglich erleben: „Auch 2016 war der Bürokratieabbau für die Wirtschaft kaum spürbar.“

Dass sich das 2017 nicht großartig ändern wird, befürchtet der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie im Hinblick auf das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz, das am 12. Mai den Bundesrat passieren und rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten könnte. Durch das Gesetz soll der Erfüllungsaufwand für Unternehmen um jährlich 135 Millionen Euro verringert werden.

„Die geplante Entlastung wird für mittelständische Unternehmen kaum spürbar sein“, meint Hauptgeschäftsführer Michael Knipper. Profitieren könnten allenfalls kleine Handwerksbetriebe, „allerdings sollte man das Gesetz dann nicht als Entlastung für den Mittelstand feiern“. Wie der Verband ausführt, habe man auf strukturelle Veränderungen bei der Unternehmensbesteuerung gehofft, wie die Abschaffung der Zinsschranke oder eine grundlegende Reform der ermäßigten Umsatzsteuersätze. Das hätte auch für mittelständische Unternehmen einen merklichen Abbau von Bürokratie bedeutet.

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Der längste Streik in der Geschichte der IG Metall
Dopper führt digitalen Produktpass ein
„Wir bieten moderne Büroräume und günstige grüne Energie“