bvse-Jahrestagung

Die Berechnung der Recyclingquote soll sich künftig am Output orientieren. Was vordergründig Sinn macht, könnte aber auch einen höheren Bürokratieaufwand nach sich ziehen, wie auf der bvse-Jahrestagung in Aachen deutlich wurde.

Diskussion um Berechnung der Recyclingquoten


Von Uli Martin, BKV

Auf der bvse-Jahrestagung vergangene Woche in Aachen gab Karl Falkenberg, Chef der Generaldirektion Umwelt in Brüssel, einen Einblick in die Hintergründe der Zielvorschläge, die die EU-Kommission mit dem sogenannten Kreislaufwirtschaftspaket im Juli vorgelegte. Er begründete die Kommissionsvorschläge mit der Erkenntnis, dass das derzeitige System des Produzierens, Konsumierens und nach Gebrauch Deponierens von Produkten nicht nachhaltig sei. Die Umweltbelastungen durch Deponierung machten neue Vorgaben erforderlich, zumal auch große Staaten wie Frankreich oder Großbritannien immer noch mehr als die Hälfte ihrer Abfälle deponierten.

Allerdings sei offen, ob die neue Juncker-Kommission die Vorschläge übernehmen, verändern oder aber fallen lassen wird, erklärte Falkenberg. Als das ambitionierteste Ziel bezeichnete der EU-Generaldirektor die vorgeschlagene Recyclingquote von 70 Prozent, die bis 2030 für Siedlungsabfälle gelten soll. Eher vorsichtig sei man beim Deponierungsverbot gewesen, merkt er etwas bedauernd an: Ab 2025 soll es den Mitgliedstaaten nicht mehr erlaubt sein, mehr als ein Viertel des Aufkommens an nicht gefährlichen Abfällen zu deponieren. Bis 2030 sollen sie sich bemühen, gar nichts mehr zu deponieren. Hier hätte sich Falkenberg wohl strengere Vorgaben gewünscht, doch er wies auf die Sorgen vieler Länder hin, es in kürzerer Zeit zu schaffen. Dor verweise man gern auf die Zeit, die andere gebraucht hätten, um ein Deponieverbot umzusetzen.

Mehr Bürokratie, mehr minderwertige Recyclingprodukte?

Für Widerspruch aus dem Auditorium der bvse-Jahrestagung sorgte der Vorschlag, wie die Quotenerreichung etwa beim Kunststoffrecycling künftig berechnet werden soll. Die Kommission will für die Berechnung der Recyclingquoten einen Output-bezogenen Ansatz einführen, wonach nur noch jene Menge als recycelt gilt, die am Ende auch als Sekundärrohstoff zur Verfügung steht. Falkenberg begründete das Vorhaben mit den großen Unterschieden bei den Messungen und den daraus resultierenden Meldungen aus den Mitgliedsstaaten. Hier strebe er eine Vereinheitlichung an.

Der Vorschlag ziele darauf ab, zwar weiterhin auf die Bereitstellung abzuheben, aber dazu Grenzen festzulegen, sagte Falkenberg. So soll, wenn nach der Aufbereitung mehr als zwei Prozent des Inputs auf der Strecke bleibt, dieser Anteil von der Menge, die als recycelt gemeldet werden kann, abgezogen werden.

Kritische Hinweise aus dem Auditorium, dass eine solche Vorgabe nicht nur zu mehr Bürokratie führen, sondern auch die Produktion minderwertigerer Recyclingprodukte fördern würde, ließ der EU-Vertreter nicht gelten. Es könne auf der anderen Seite nicht hingenommen werden, dass im Einzelfall bis zu 40, 50 oder gar 60 Prozent Abfall derzeit als recycelt angerechnet werden könne, betonte er.

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