Schreiben des Bundesverkehrsministeriums

Teerhaltiger Straßenaufbruch wird bislang wiederverwertet. Doch damit könnte bald Schluss sein. Das Bundesverkehrsministerium will das Material ab 2018 nicht mehr zulassen und thermisch verwerten lassen. Der BDE plädiert für eine stoffliche Verwertung.

Diskussion um teerhaltigen Straßenaufbruch


Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 16/2015 vom September 2015 könnte künftig für Unmut bei Baustoffrecyclern sorgen. In dem Schreiben teilt das Bundesverkehrsministerium den Obersten Straßenbaubehörden der Länder mit, dass der Einbau von aufbereitetem teerhaltigen Straßenaufbruch ab dem 1. Januar 2018 nicht mehr zugelassen wird.

Mit dem Verbot will das Ministerium unter anderem Folgekosten vermeiden, die angeblich regelmäßig beim Einbau von Baustoffgemischen mit teer-/pechhaltigen Bestandteilen entstehen. Aus seiner Sicht sollte das Material künftig bevorzugt thermisch verwertet werden, etwa bei der Zementherstellung. Als gleichwertig sieht das Ministerium auch die thermische Behandlung an, sofern Schadstoffe eliminiert und Gesteinskörnungen wiedergewonnen werden können.

ifeu erstellt Gutachten

Wie der private Entsorgerverband BDE mitteilt, soll die Anordnung des Ministeriums zunächst für Straßen in der Baulast des Bundes gelten. Allerdings werde für Länder und Kommunen ähnliches erwartet. So habe man bereits Erkenntnisse, dass sich diese Vorgaben in Ausschreibungen der Länder widerspiegeln.

Der BDE hat deshalb ein Gutachten beim Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) in Auftrag gegeben. Untersucht werden soll, ob teerhaltiger Straßenaufbruch besser thermisch behandelt wird oder eine Deponielösung als Verwertungsoption infrage kommt. Erste Ergebnisse werden für Anfang 2017 erwartet.

Der BDE selbst plädiert für eine stoffliche Verwertung. „Der teerhaltige Straßenaufbruch kann zum Beispiel für den internen Wegebau oder als Dichtmaterial eingesetzt werden“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Das entspreche auch der Abfallhierarchie. „Die in einigen Bundesländern als alternativlos vorgegebene thermische Entsorgung ist daher abzuwägen und zu überdenken.“

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
Mehr Fernwärme aus Abfällen: Neue Technologie in MVA Borsigstraße
Was natürliche Dämmstoffe leisten können – und was nicht
Kataster in Heidelberg umfasst bereits 466.000 Tonnen Baumaterial
Wissenschaftler planen Bioasphalt