Krise der dualen Systeme

Um den drohenden Zusammenbruch des Systems der Verpackungsentsorgung zu vermeiden, wirbt BellandVision für seinen eigenen Reformvorschlag. Der Systembetreiber glaubt, das duale System mit wenigen Änderungen stabilisieren zu können.

„DSD nimmt Kollaps des Systems in Kauf“


Kontrolle statt Abschaffung: Der Systembetreiber BellandVision versucht, die drohende Zahlungsunfähigkeit der dualen Systeme in letzter Minute zu verhindern und legt nach der heutigen Kündigung der Clearingverträge seitens DSD seine eigenen Reformvorschläge vor. Mit wenigen Änderungen bei Eigenrücknahme, Branchenlösung, Gewerbeverpackungen und Vollständigkeitserklärung könnte das duale System nachhaltig stabilisiert werden, glaubt BellandVision-Geschäftsführer Thomas Mehl.

Eine Abschaffung der Branchenlösung und Eigenrücknahme ist in diesem Konzept explizit nicht vorgesehen. Beide Instrumente sollen neben der dualen Entsorgung beibehalten werden. Darüber hinaus umfasst das Rettungskonzept folgende Punkte zur Novelle der Verpackungsverordnung:

  • Eine Eigenrücknahme darf nur durch den Letztvertreiber erfolgen.
  • Ordnungsgemäße Rücknahme und Verwertung müssen durch einen unabhängigen Sachverständigen bescheinigt werden und der der zuständigen Behörde vorgelegt werden.
  • Die Ermittlung der Branchenmengen muss durch eine einzige unabhängige und allgemeinverbindliche Studie erfolgen. Die Kosten tragen die Nutzer der Studie, also die Betreiber von Branchenlösungen inklusive der dualen Systeme, soweit sie Branchenlösungen anbieten.
  • Die Nachweis- und Dokumentationspflicht muss an die engmaschigen Vorgaben der dualen Systeme angepasst werden, um die Prüfbarkeit seitens der zuständigen Behörden zu gewährleisten.

Zusätzlich bedarf es nach Mehls Auffassung einer Reform und einer Erweiterung der so genannten Vollständigkeitserklärung. Alle gemeldeten Verpackungsmengen der Erstinverkehrbringer sind demnach mit den lizenzierten Verpackungsmengen bei dualen Systemen und Branchenbetreibern abzugleichen. Die Prüfung dürfe nur von unabhängigen Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfern mit Sachkundenachweis durchgeführt werden. Bei der Einführung einer Pflicht zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung unterhalb der Bagatellgrenzen reiche eine Richtigkeitsbestätigung.

Möglicherweise ist es für diesen Lösungsvorschlag aber schon zu spät. Mit der Kündigung der Clearingverträge durch DSD hat sich die Lage des dualen Systems weiter dramatisch verschärft. Nach Angaben von Mehl hatte DSD bereits im 4. Quartal 2013 und im 1. Quartal 2014 „riesige Mengen“ aus seinem dualen System „herausgezogen“, sodass sogar der zuständige Wirtschaftsprüfer kritisiert habe, dass die geplanten Eigenrücknahmemengen von DSD nicht ausreichend plausibel seien.

„Mit der Kündigung der Clearingverträge erweist DSD der deutschen Kreislaufwirtschaft einen Bärendienst. Für uns hat es den Anschein, dass DSD tatsächlich einen Kollaps des gesamten Systems in Kauf nehmen will. Das kann nicht der richtige Weg sein. Deswegen machen wir uns für ein faires und transparentes System stark.“ erklärte Mehl.

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