Verordnungsnovelle

Im Zuge der Überarbeitung der Düngemittelverordnung haben die Verbände BDE und VKU ihre Stellungnahmen abgegeben. Einheitlich fordern sie vor allem eine Anpassung bei zugelassenen Fremdbestandteilen und eine Fristverlängerung.

Düngemittel-VO: Verbände fordern Änderungen


Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet derzeit an der ersten Novellierung der Düngemittelverordnung (DüMV). Dabei sollen vor allem die Anforderungen an die Stoffe, die als Düngemittel zugelassen sind, geändert und weitere Stoffe zugelassen werden. Den entsprechenden Entwurf hat das Ministerium am 18. August vorgelegt. Inzwischen haben betroffene Verbände eine Stellungnahme dazu abgegeben.

„Der vorliegende Verordnungsentwurf stößt auf sehr gemischte Gefühle, bleibt in Summe aber hinter den Erwartungen zurück“, kommentiert Anette Ochs, beim BDE unter anderem für biologische Behandlungsverfahren zuständig. „Anpassungen sind bei den Fremdbestandteilen und beim Dioxingrenzwert erforderlich. Zum Cadmiumgehalt von phosphathaltigen Düngemitteln und den synthetischen Polymeren trifft der Entwurf keinerlei Aussagen. Von daher hoffen wir auf Nachbesserungen.“

Grundsätzlich plädiert der BDE dafür, dass die Anforderungen an die Kennzeichnung auf das notwendigste Maß begrenzt werden sollen. In der jetzigen Fassung seien sie „sehr umfangreich“ und „verwirrend“.

Verbände fordern Unterscheidung bei Kunststoffen

In dem Verordnungsentwurf ist unter anderem geplant, dass der Anteil der Fremdbestandteile wie Altpapier, Glas, Karton und Metall im Dünger künftig nur noch 0,4 Prozent der Trockenmasse ausmachen darf. Für nicht abgebaute Kunststoffe liegt der maximal erlaubte Anteil bei 0,1 Prozent. Sowohl der BDE als auch der VKU fordern hier, dass zwischen Hartkunststoffen und Kunststofffolien unterschieden wird. Der Wert von 0,1 Prozent soll demnach lediglich für Folien gelten, die Hartkunststoffe sollen zu den restlichen Fremdbestandteilen dazugerechnet werden.

Im Ministeriumsentwurf wird außerdem vorgeschlagen, dass bestimmte synthetische Polymere als Aufbereitungshilfsmittel nur noch bis zum 31. Dezember 2016 in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Verbände glauben, dass dieser Zeithorizont für die chemische Industrie und die Anlagenbetreiber zu knapp gewählt ist, und fordern, dass die Frist bis zum 31. Dezember 2020 gelten soll.

Einen weiteren Änderungswunsch haben die Verbände bezüglich der Grenzwerte für Dioxine und dioxinähnliche PCB. Dabei soll unter anderem die Unterscheidung von organischen Düngemitteln und Wirtschaftsdünger aufgehoben werden. Der Verband empfiehlt außerdem eine Anhebung des Grenzwerts von 8 ng auf 12 ng bei der Anwendung von Dünger auf Grünland.

Der BDE fordert darüber hinaus, dass die phosphathaltigen Düngemittel besonders betrachtet werden. Laut Stellungnahme ist eine einheitliche Typisierung der Düngemittel – und somit die Beantwortung der Frage, ob diese phosphatreich sind – nur möglich, wenn sich die Nährwertangaben auf die Trockenmasse beziehen. An den Werten orientieren sich auch die zugelassenen Mengen von Cadmium. Daher, so die Änderungsempfehlung, sollten sich der sogenannte P2O5-Gehalt nicht auf die Frischmasse, sondern die Trockenmasse beziehen.

© 320°/ek | 22.09.2014

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