10 Jahre ElektroG

Zehn Jahre nach Einführung des ElektroG zieht die Deutsche Umwelthilfe ein ernüchterndes Fazit: Das Papier sei „weitgehend wirkungslos“, der Verbraucher werde zu wenig informiert und auch die aktuelle Umweltministerin habe falsch entschieden.

DUH hält ElektroG für wirkungslos


Das Elektro- und Elektronikgesetz ist nicht geeignet, die Sammelmengen für Elektroaltgeräte zu steigern. Zu dieser Einschätzung kommt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) zehn Jahre nach Inkrafttreten des Papiers. „In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht. 2014 wurden aber nur etwa 600.000 Tonnen ordnungsgemäß erfasst und recycelt. Die Sammelquote von Elektrogeräten in Deutschland liegt bei nur 40 Prozent. Der allergrößte Teil geht dem Recycling verloren“, kritisiert Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der Deutschen Umwelthilfe.

Laut DUH werden die Verbraucher nicht ausreichend über die Rückgabemöglichkeiten informiert. So fehlten in den Geschäften oft konkrete Hinweise und auch die kommunalen Sammelstellen reichten für eine verbraucherfreundliche und flächendenkende Sammlung nicht aus. Daher müsse der Handel stärker in die Pflicht genommen werden.

Scharf kritisiert die DUH, dass Bundesumweltministerin Barbara Hendricks den Handel in der Novelle des ElektroG durch Ausnahmeregelungen „weitgehend von der Rücknahmepflicht befreit“ hat – denn diese gilt erst ab einer Verkaufsfläche von 400 Quadratmetern. „Der Kunde müsste also mit einem Maßband in den Laden gehen. Zudem sind Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, komplett ausgenommen. In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt“, so Fischer.

Auch dem Trend zu immer kurzlebigeren und schwerer zu reparierenden Geräten setze das Gesetz nichts entgegen, bemängelt DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch: „Ein ökologisches Produktdesign, wie etwa der einfache Austausch von Akkus durch den Verbraucher, ist genauso wenig vorgeschrieben, wie der Zugang von geprüften Reparaturbetrieben zu den Sammelstellen.“ Das Gesetz sei ein „Geschenk an die Elektronikbranche, die keine Wiederverwendung, sondern allenfalls Recycling will“.

© 320°/ek | 29.03.2016

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