Novelle der TA Luft

Das Regelwerk zur Kühlgerätebehandlung sei veraltet, eine Modernisierung längst überfällig: Die Deutsche Umwelthilfe beharrt auf der Übernahme europäischer Standards in die Novelle der TA Luft. Eine jährliche Überprüfung der Anlagenleistung reiche nicht aus, meint der Umweltverband.

DUH: Hendricks muss Widerstand aufgeben


Nach Auffassung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der aktuelle Entwurf zur Novellierung der TA Luft nicht geeignet, um die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland zu verbessern. Mit dem aktuell vorliegenden Entwurf werde es nicht gelingen, den unnötigen Ausstoß von Treibhausgasemissionen durch ein unsachgemäßes Kühlgeräterecycling drastisch zu reduzieren, beklagt der Umweltverband.

Die DUH führt an, dass in Deutschland ein Großteil der etwa drei Millionen pro Jahr anfallenden Kühlgeräte nicht nach dem Stand der Technik recycelt und dabei Treibhausgasemissionen von bis zu einer Million Tonnen CO2 pro Jahr freigesetzt würden. Die Umweltschutzorganisation fordert Bundesumweltministerin Barbara Hendricks auf, den „Entsorgungsnotstand“ beim Kühlgeräterecycling zu beenden und die fortschrittlichen europäischen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 vollständig in die TA Luft zu überführen.

„Frau Hendricks muss die katastrophalen Zustände bei der Kühlschrankentsorgung endlich ernst nehmen“, fordert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Wenn Deutschland die eigenen Klimaschutzziele bis 2020 wirklich erreichen will, muss die Kühlschrankentsorgung an viel geeignetere europäische Entsorgungsstandards angepasst werden.“ Resch verweist auf Länder wie Frankreich, Niederlande, Luxemburg, Irland, Österreich und die Schweiz, die beispielgebende und wirksame europäische Mindeststandards gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben hätten.


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„Im aktuellen Entwurf der TA Luft fehlen noch immer wesentliche Vorgaben für ein überprüfbares und umweltgerechtes Kühlgeräterecycling. So bleibt es lediglich bei einer jährlichen Überprüfung der Anlagenleistung, wodurch kriminellen Entsorgungspraktiken Tür und Tor geöffnet werden. Eine jährliche vorangekündigte Anlagenkontrolle sagt nichts über den täglichen Entsorgungsbetrieb aus. Aber die Einhaltung von Entsorgungsstandards im Regelbetrieb muss das Ziel der TA Luft sein“, kritisiert Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Nur wenn klar sei, welche Geräte verarbeitet werden und was an klimaschädlichen Kälte- und Treibmitteln herausgeholt wird, könnten unabhängige Prüfer nachvollziehen, ob eine Entsorgungsanlage im Regelbetrieb ordnungsgemäß arbeitet. Deshalb müssten Mindestentnahmemengen in der novellierten TA Luft verbindlich festgelegt und anhand wöchentlicher Stoffstrombilanzen überprüft werden.

Laut DUH unterstützen auch die Umweltverbände BUND und NABU, der Herstellerverband CECED und die Entsorgerverbände BDE sowie bvse eine europaweite Festlegung der vorbildlichen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 zur Kühlgeräteentsorgung. „Die breite Zustimmung nahezu aller Akteure für eine gesetzliche Vorgabe vorbildlicher europäischer Entsorgungsnormen zeigt eindrücklich, wie reformbedürftig das deutsche Regelwerk der TA Luft wirklich ist“, betont Resch. Ministerin Hendricks müsse ihre „Blockadehaltung“ aufgeben. Alles andere wäre eine Bankrotterklärung an den Umweltschutz.

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