Rücknahme von Elektroaltgeräten

Im Onlinehandel hapert es noch immer mit der gesetzlich vorgeschriebenen Rücknahme von Elektroaltgeräten. Das legen Tests der Deutschen Umwelthilfe nahe. Aber nicht nur der Onlinehandel steht in der Kritik, sondern auch die Landesbehörden.

DUH kritisiert „behördliche Nichtkontrolle“


Seit dem 24. Juli 2016 können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch bei Händlern abgeben. Damit will die Bundesregierung die aktuell zu niedrige Sammelmenge von etwa 40 Prozent erhöhen und mehr Elektrogeräte in die Wiederverwendung und das Recycling bringen. Doch aktuell durchgeführte Tests der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bei 30 Onlinehändlern zeigen, dass die Mehrzahl der untersuchten Handelsfirmen noch immer gegen gesetzliche Vorgaben verstößt.

Zu den betroffenen Unternehmen zählen Amazon, Media Markt, Saturn, Conrad und Bauhaus, wie die DUH mitteilt. Insgesamt würden 16 der 30 untersuchten Onlinehändler gegen die gesetzlichen Informations- oder Rücknahmepflichten zu ausgedienten Elektrogeräten verstoßen. Aber auch Unternehmen, die korrekt gesetzliche Mindeststandards umsetzen, erschweren die Rückgabe durch umständliche Anfragen beim Kundendienst, einen hohen Packaufwand oder versteckte Informationen.

„Bei der Nichtumsetzung gesetzlicher Rücknahme- oder Informationspflichten durch Onlinehändler wie Amazon handelt es sich um keine Einzelfälle, sondern faktisch um einen branchenweiten Boykott zulasten der Umwelt und Verbraucher“, meint DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Es ist an Dreistigkeit kaum zu überbieten, dass beispielsweise der Online-Handel von Bauhaus nach eigener Aussage nur unbeschädigte Elektrogeräte zurücknimmt, obwohl das Gesetz eine solche Einschränkung nicht erlaubt und viele Altgeräte gerade deshalb zurückgegeben werden, weil sie nicht mehr funktionieren.“

Abschreckende Wirkung

Andere Onlinehandelsunternehmen wie Amazon, Saturn oder Media Markt würden zudem praxisuntaugliche Rücksendeangebote machen. „Wenn Verbraucher bei einem Onlinehändler alte Elektrogeräte zurückgeben wollen, müssen sie sich oft durch eine Vielzahl von Webseiten klicken, dabei jede Menge persönlicher Daten preisgeben und am Ende die Geräte selbst aufwendig verpacken. Das schreckt viele Verbraucher ab und darauf spekuliert der Onlinehandel“, erklärt der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer. Die paketgestützte Rückgabe könne lediglich als Ergänzung des Rücknahmeangebots dienen. Stattdessen sollten Onlinehändler flächendeckende stationäre Sammelmöglichkeiten schaffen.

Hinzu komme, dass sich Energiesparlampen nicht für den Paketversand eignen, da diese Quecksilber beinhalten und Bruchgefahr besteht. Onlinehändler wie etwa Medion forderten Ihre Kunden jedoch genau dazu auf. Amazon, Conrad, Redcoon und Saturn böten zum Versand von quecksilberhaltigen Energiesparlampen zudem DHL-Rücksendeetiketten an, obwohl DHL den Versand aus gefahrgutrechtlichen Gründen ausschließe. „Es werden somit keine ordnungsgemäßen Abgabemöglichkeiten für Energiesparlampen angeboten, womit klar gegen das Elektrogesetz verstoßen wird“, betont die Umweltorganisation.

Bei Onlinehändlern wie zum Beispiel Bauhaus, Cyberport, Ikea oder Hornbach müssten sich Verbraucher vor der Abgabe bestimmter Elektrogeräte per E-Mail oder Telefon an den Kundenservice wenden. „Der Aufwand, sich mit dem Kundenservice auseinanderzusetzen, schreckt viele Kunden ab. Wenn, wie im Fall von Bauhaus und Cyberport, die E-Mail-Anfrage schlicht nicht beantwortet wird, wird offenkundig, wie groß der Widerstand dieser Firmen ist, alte Elektrogeräte zurückzunehmen“, kritisiert Sommer.

„Noch immer wissen viele Verbraucher nicht, wo und wie alte Elektrogeräte abgegeben werden können. Daher ist es wichtig, dass die Händler ihren Informationspflichten nachkommen und über die Rückgabemöglichkeiten informieren. Bei Händlern wie Cyberport, Dell, Hagebaumarkt, Hellweg, Hornbach oder Lidl-Online sind die Informationen selbst bei einer gezielten Suche kaum auffindbar, indem sie etwa in den AGBs versteckt sind“, sagt Sommer. Die DUH fordert, dass ein gut sichtbarer Hinweis zu den Entsorgungsmöglichkeiten oder ein Link, der zu diesen Informationen führt, auf jeder Produktseite mit Elektrogeräten vorhanden sein muss.

Auch die Behörden fordert die DUH auf, tätig zu werden. „Solange die für die Kontrolle des Elektrogesetzes zuständigen Landesbehörden untätig bleiben, wird die DUH die Einhaltung notfalls auf dem Rechtsweg durchsetzen“, kündigt Resch an. Der Vollzug der Informations- und Rücknahmepflichten durch die Bundesländer müsse sofort und konsequent umgesetzt werden. Ohne einen funktionierenden Vollzug könnten die gesetzlichen Mindestsammelquoten für Elektroaltgeräte und Elektroschrott nicht erreicht werden.

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