Elektroaltgeräte

Ab 1. Juni kann es für Händler, die gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten verstoßen, teuer werden. Dann greift die Sanktionsmöglichkeit in Form von Bußgeldern. Laut Deutscher Umwelthilfe fehlen in vielen Geschäften noch immer Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte.

DUH kündigt Überprüfung der EAG-Rücknahme an


Ab dem 1. Juni müssen Handelsunternehmen, die zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet sind und dies verweigern, mit einem Ordnungsgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Bislang mussten Unternehmen, die eine Rückgabe ordnungswidrig ablehnten, mit keinen ernsthaften Konsequenzen rechnen. Die Vollzugsbehörden konnten keine Ordnungsgelder verhängen, weil die Bundesregierung in der ursprünglichen Fassung des „Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“ (ElektroG) Verstöße nicht als bußgeldbewehrt eingestuft hatte.

Erst nach Kritik der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie anderer Umwelt- und Verbraucherschutzverbände besserte die Bundesregierung nach und beschloss eine Änderung des ElektroG. Demnach sind Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten ab dem 1. Juni 2017 bußgeldbewehrt. Die DUH fordert die Bundesländer zur Kontrolle der Rücknahmeregelungen auf und kündigt eigene umfangreiche Tests in Geschäften und bei Onlinehändlern an.

„Eine Verpflichtung ist nur dann wirksam, wenn Verstöße auch eine Konsequenz haben und von Behörden Bußgelder verhängt werden können“, betont DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Bislang war dies jedoch nicht möglich und dieser Zustand einer der Hauptkritikpunkte an der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. Es ist völlig unverständlich, warum Umweltministerin Hendricks diese Hinweise nicht von Anfang an berücksichtigt hat.“


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In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte verkauft, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und der Wiederverwendung bzw. dem Recycling zugeführt. Vor diesem Hintergrund regelt das neue ElektroG, dass Verbraucher seit 24. Juli 2016 ihre Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 cm kostenlos bei Händlern zurückgeben können. Die Regelung gilt für Händler, die Elektrogeräte auf einer Fläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen – bei Onlinehändlern gilt die Versand- und Lagerfläche. Die Rückgabe von Kleingeräten ist nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden – sie können auch bei anderen Unternehmen abgegeben werden als bei denen sie gekauft wurden.

Allerdings fehlen laut DUH in vielen Geschäften nach wie vor Hinweise zur Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte. „Vorhandene Informationen sind zudem oft unvollständig oder fehlerhaft“, sagt Thomas Fischer, Leiter der DUH-Kreislaufwirtschaft. Damit die Rücknahme in der Praxis auch umgesetzt wird, müssten Vertreiber die Verbraucher besser über ihre Rückgabemöglichkeiten informieren. Diese Informationen sollten gut sichtbar und verständlich sein sowie im Eingangsbereich und am Verkaufsregal platziert werden, mahnt die DU. Im Internet sollten außerdem Hinweise zur Geräterücknahme auf jeder Produktangebotsseite vorhanden sein.

Um Unternehmen dabei zu unterstützen, bietet die DUH Händlern ein neues Infoblatt zur Nutzung an, das Verbraucher auf einfache und verständliche Weise über die Rückgabe von Elektroaltgeräten informiert. Die Druckvorlage können Unternehmen auf der Homepage der DUH kostenfrei herunterladen und verwenden.

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