Rücknahmepflicht

Nach Amazon nun IKEA: Die Deutsche Umwelthilfe beklagt Verstöße gegen die Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten. Im Fall von IKEA richten sich die Vorwürfe auch gegen die Entsorgungsfirma Zentek.

DUH nimmt sich IKEA vor


Der schwedische Einrichtungskonzern IKEA verstößt nach Angaben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die im Elektrogesetz festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. Bei Testbesuchen habe sich gezeigt, dass IKEA rechtswidrig die Rücknahme von Elektrokleingeräten wie Beleuchtungskörpern verweigere und zudem nicht korrekt über die Rücknahmepflichten informiere, klagt der Umweltverband an. Die DUH fordert deshalb IKEA auf, bis zu diesem Freitag (19.8.2016) eine strafbewährte Unterlassungserklärung abzugeben und die rechtswidrige Praxis zu beenden.

Das ElektroG schreibt für große Online-Händler wie dem Versandhandel von IKEA vor, dass sie kleine Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen. Mit der Entsorgung alter Kleingeräte, wie Föhns oder Toastern, hat IKEA nach eigenen Angaben das Onlineportal zmart24 beauftragt. Diesem Dienstleister müssen Verbraucher eine Anfrage per E-Mail zusenden, um beispielsweise alte Energiesparlampen zurückgeben zu können. Doch genau dies habe zmart24 bei Testrückgabeversuchen der DUH verweigert, erklärt der Verband. Als Begründung habe das Entsorgungsunternehmen Zentek, welches das Portal zmart24 betreibt, angegeben, dass sie keine Beleuchtungskörper von Privatpersonen zurücknehmen.

„IKEA verkauft über seinen Online-Handel und seine deutschen Filialen knapp 10 Millionen LEDs und Energiesparlampen, sowie hunderttausende anderer Elektrogeräte pro Jahr. Geräte zurückzugeben ist für Verbraucher jedoch sehr aufwändig. Durch die schlechte Informationspraxis von IKEA wissen viele Verbraucher noch nicht einmal, dass sie überhaupt alte Elektrogeräte zurückgeben können, kritisiert Philipp Sommer, Referent für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Fehlende Information über Rückgabemöglichkeit

Nach Ansicht der DUH informiert IKEA auch in seinen Filialen nicht korrekt über die Rückgabemöglichkeiten alter Elektrogeräte. Stichproben der DUH hätten ergeben, dass IKEA darauf verzichtet, im Eingangsbereich und an den Verkaufsstellen für Elektrogeräte, Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Die Anfrage eines DUH-Mitarbeiters am Informations-Schalter, ob die Rückgabe eines Elektrokleingeräts möglich sei, habe das IKEA-Personal verneint.

Erst vor kurzem hatte die DUH gegen den Online-Händler Amazon ein Rechtsverfahren eingeleitet, weil auch Amazon die Rücknahme von Elektroaltgeräten verweigere. Die DUH hat Amazon aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Amazon in Zukunft Verbrauchern die Rückgabe defekter Elektrogeräte gewährt.

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