Verstoß gegen Pfandpflicht

Mit Testkäufen hat die Deutsche Umwelthilfe die Pfanderhebung für Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen überprüft. Das Ergebnis zeigt zahlreiche Verstöße. Der Umweltverband fordert die unteren Abfallbehörden zum Handeln auf.

DUH prangert Verstöße gegen Verpackungs-Verordnung an


Kioske, Schnellrestaurants und Imbissbuden in Berlin und anderen deutschen Großstädten verstoßen gegen die Verpackungsverordnung. Das hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei Testkäufen von Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen in insgesamt 40 Verkaufsstellen festgestellt. In 90 Prozent der getesteten Läden seien pfandpflichtige Einweggetränke ordnungswidrig ohne Pfand verkauft worden.

Laut DUH fehlte auf den erworbenen Plastikflaschen und Dosen sowohl des Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis auf die Pfandpflicht. „Damit verschaffen sich die Händler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Verkaufsstellen, die ihre Getränke ordnungsgemäß bepfanden“, kritisiert der Umweltverband. „Durch die betrügerischen Machenschaften landen deutschlandweit Millionen Dosen und Plastikflaschen wieder in der Umwelt.“

Bei den von der DUH festgestellten Verstößen gegen die Pfandpflicht handele es sich keineswegs um Einzelfälle oder Irrläufer, sondern um organisierte Rechtsverstöße, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH fordert die unteren Abfallbehörden auf, den „tausendfachen Rechtsverstößen endlich ein Ende zu bereiten“ und die Verpackungsverordnung zu vollziehen.


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Kritik an Coca-Cola

„Besonders bedenklich ist die Tatsache, dass Coca-Cola als weltgrößter Brausehersteller mit seinen Getränken bei diesen illegalen Machenschaften ganz vorne mit dabei ist“, meint der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. „In fast der Hälfte der getesteten Läden wurden Coca-Cola Produkte pfandfrei vertrieben. Für ein Unternehmen, das in seinem Nachhaltigkeitsbericht über seine besondere Verantwortung für Gesellschaft und Umwelt schreibt, ist das eine Bankrotterklärung in Sachen Glaubwürdigkeit.“

Die DUH fordert Coca-Cola auf, angemessene Maßnahmen zur bundesweiten Einstellung des ordnungswidrigen pfandfreien Verkaufs von Coca-Cola Produkten in Einweg-Plastikflaschen und Dosen zu ergreifen. Gleichzeitig sollen Behörden die Rolle der profitierenden Getränkeabfüller, wie beispielsweise Coca-Cola, genauer untersuchen.

Der ordnungswidrige Verkauf von Dosen und Plastikflaschen führe zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Händlern, die zusätzlich zum Produktpreis ein Mehrweg- oder Einwegpfand verlangen, betont die DUH. „Das Pfand auf Einwegflaschen und Getränkedosen wurde eingeführt, um möglichst viele Getränkeverpackungen für ein hochwertiges Recycling zu sammeln und zu verhindern, dass die leeren Verpackungen wild in der Landschaft entsorgt werden. Die Erreichung dieses Ziels wird durch illegale Machenschaften mit pfandfreien Getränkeverpackungen zunichtegemacht“, sagt Fischer.

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