Elektro- und Elektronikgeräte

Die EU-Kommission will die Reduzierung von Schadstoffen in elektronischen Geräten weiter forcieren. Mit einem Entwurf zur Neufassung der RoHS-Richtlinie wollen die Kommissare den Weiterverkauf, die Reparatur und das Recycling erleichtern.

E-Schrott: EU will Recycling rentabler machen


Ein gutes Jahr nach der Annahme des Pakets zur Kreislaufwirtschaft hat die EU-Kommission ein weiteres Maßnahmenbündel geschnürt. Teil dieses Pakets ist ein Vorschlag zur Überarbeitung der Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie). Der Vorschlag zielt auf eine Erleichterung von Sekundärmarkttätigkeiten ab.

Die Idee, die hinter dem Entwurf zur Neufassung der RoHS-Richtlinie steckt, ist offensichtlich: Wenn in Elektronikgeräten wie beispielsweise Handys weniger Schadstoffe stecken, müssen natürlich auch weniger Schadstoffe mühsam ausgesondert und getrennt entsorgt werden. Damit soll im Umkehrschluss das Recycling profitabler werden.

Oder mit den Worten der Kommission: „Die Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe wird voraussichtlich die Möglichkeiten für das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessern, dessen wirtschaftliche Rentabilität erhöhen und die negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten von Recyclingbetrieben verringern.“

EU-Kommission will Gebrauchtmarkt ankurbeln

Mit der Verbesserung der RoHS-Richtlinie will die Kommission darüber hinaus die Regeln für den Weiterverkauf von Geräten lockern. Zuspruch kommt hierfür vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Denn die Richtlinie hätte ursprünglich ein vorzeitiges Verschrotten von an sich funktionierenden Geräten zur Folge gehabt. Nun sollen bereits im Markt befindliche Geräte auch dann weiterverkauft werden dürfen, wenn der Gerätetyp ab 2019 in den Anwendungsbereich der Richtlinie fällt.

Zudem ermöglicht der Vorschlag, die Lebensdauer von Produkten zu verlängern, indem Ersatzteile aus dem Anwendungsbereich genommen werden. Diese dürfen also weiterhin zur Reparatur des Originalgeräts benutzt werden.

Für die Recyclingwirtschaft sind das nur bedingt gute Nachrichten. Denn die Geräte geraten dadurch erst später in die Recyclingkette. Nach Auffassung der Kommission würden von der längeren Lebensdauer der Geräte Bürger und Unternehmen gleichermaßen profitieren.

Über 3.000 Tonnen gefährliche Abfälle werden vermieden

Der Vorschlag könnte auch zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der Gesundheitskosten in der EU führen. Einer der größten Nutznießer des Kommissionsvorschlags wäre wohl der Gesundheitssektor selbst. Hier sollen Einsparungen von rund 170 Millionen Euro möglich sein, wenn Krankenhäuser auch nach dem 21. Juli 2019 gebrauchte medizinische Geräte kaufen und weiterverkaufen dürften.

Nicht zuletzt sollen durch die vorgeschlagenen Änderungen mehr als 3.000 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr in der EU vermieden werden. Durch eine längere Nutzung der Geräte würden deren End-of-Life und Entsorgung aufgeschoben. Dadurch verzögere sich das Entstehen von gefährlichen Abfällen, argumentiert die EU-Kommission.

In den meisten Fällen seien die von der Herstellung zusätzlicher Ersatzteile ausgehenden Umweltbelastungen vernachlässigbar. Vor allem wenn man es mit dem großen Vorteil vergleiche, das Gerät als Ganzes weiter nutzen zu können. Zusätzliche Vorteile: Dank der längeren Lebensdauer lassen sich auch Energie und Rohstoffe sparen.

Die Kommission schlägt ferner zwei konkrete Ausnahmen vom Geltungsbereich der geltenden RoHS-Richtlinie vor, ohne dass der Umweltschutz dadurch beeinträchtigt wird: Pfeifenorgeln (aus Gründen des kulturellen Erbes) und bestimmte nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte.

Was regelt die RoHS-Richtlinie generell?

Die RoHS-Richtlinie regelt das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten in Bezug auf in den Produkten enthaltene gefährliche Inhaltsstoffe. An die Stelle der bisher geltenden Richtlinie 2002/95/EG (RoHS I) ist die neue Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) getreten. Die RoHS II ist seit 21. Juli 2011 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten mussten die neuen Vorschriften bis zum 2. Januar 2013 in nationales Recht umsetzen.

Betroffene Produkte dürfen gemäß Richtlinientext vom Hersteller nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn folgende Stoffe unterhalb bestimmter Grenzwerte je homogenem Werkstoff im Produkt enthalten sind:

  • Blei (0,1 Prozent)
  • Quecksilber (0,1 Prozent)
  • Cadmium (0,01 Prozent)
  • Sechswertiges Chrom (0,1 Prozent)
  • Polybromierte Biphenyle (PBB) (0,1 Prozent)
  • Polybromierte Diphenylether (PBDE) (0,1 Prozent)

 

In den Geltungsbereich der Richtlinie fallen alle Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder, die sich in eine der folgenden Kategorien einsortieren lassen:

  1. Haushaltsgroßgeräte
  2. Haushaltskleingeräte
  3. IT- und Telekommunikationsgeräte
  4. Geräte der Unterhaltungselektronik
  5. Beleuchtungskörper
  6. Elektrische und elektronische Werkzeuge (mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge)
  7. Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  8. Medizinische Geräte (mit Ausnahme aller implantierten und infizierten Produkte)
  9. Überwachungs- und Kontrollinstrumente
  10. Automatische Ausgabegeräte
  11. Sonstige Elektro- und Elektronikgeräte, die keiner der bereits genannten Kategorien zuzuordnen sind.

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