Wissensplattform

E-Schrott-Recycler haben es ab sofort leichter, Informationen über Materialien und Inhaltsstoffe von alten Elektrogeräten zu bekommen. Eine zentrale Online-Plattform von Herstellerverbänden macht es möglich.

E-Schrott: Neue Online-Plattform bündelt Hersteller-Informationen


E-Schrott-Recycler haben es sich schon lange gewünscht: Zu wissen, welche Materialien und Komponenten wo genau in Elektronikaltgeräten stecken. Ab sofort ist das möglich: Seit heute können Recycler diese Informationen auf der neuen Online-Plattform I4R abrufen.

Das Kürzel I4R steht für „Information for Recyclers Platform“. Hinter dieser Plattform stehen der Branchenverband der Hausgeräteindustrie CECED und der wichtigste Lobbyverband der globalen IT-Branche auf EU-Ebene, der Verband DigitalEurope.

„Die I4R-Plattform ist der Schlüssel zur besseren Information der Recyclingbranche und zur Schulung der Mitarbeiter in Sicherheitsfragen“, sagt Cecilia Bonefeld-Dahl, Generaldirektorin von DigitalEurope. Durch die Bereitstellung von Informationen auf Ebene der Produktkategorien werde die I4R-Plattform den Recyclern helfen, die Sortierung zu optimieren, wo dies sinnvoll sei.

Wichtiger Schritt zur Verbesserung des Recyclings

Das unterstreicht auch Pascal Leroy, Generalsekretär des WEEE-Forums: „Die I4R-Plattform ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Behandlungsprozesse und der Compliance im Allgemeinen.“ Leicht zugängliche Informationen über das Vorhandensein von Batterien, Leiterplatten oder Kunststoffen, die bromierte Flammschutzmittel enthalten, seien das, was Recycler benötigen.

Die neue Online-Plattform ist der Schlussstein von langjährigen Bemühungen. Schon 2005 hatten die Herstellerverbände CECED und DigitalEurope zusammen mit der European Electronics Recyclers Association (EERA) den Austausch von Informationen vereinbart. Seither sammeln die Hersteller die Informationen in einem harmonisierten Berichtsformat für jedes Produkt auf ihrer Website. Die Vereinbarung geht zurück auf die europäische WEEE-Richtlinie. Demnach sind die Hersteller verpflichtet, „unentgeltlich Informationen über die Vorbereitung der Wiederverwendung und Behandlung für jede Art von Elektro- und Elektronikgeräten, die in Verkehr gebracht werden, zur Verfügung zu stellen“.

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