Ausgleichsregelung bei Stromkosten

Derzeit profitieren jährlich rund 90 stromintensive Unternehmen im Recyclingbereich von der Ausgleichregelung im EEG. Mit der Novelle werden die Entlastungsstufen ausgeweitet. Dabei ändern sich auch die Antragsvoraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage.

EEG-Reform: Neue Möglichkeiten für stromintensive Recyclingfirmen


Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wird auch die besondere Ausgleichregelung geändert: Für stromintensive Unternehmen gibt es neue Entlastungsstufen und damit womöglich neue Berechtigte für eine Begrenzung der EEG-Umlage, wie der Entsorgerverband BDE mitteilt.

Die besondere Ausgleichregelung gibt Unternehmen, die vergleichsweise hohe Stromkosten haben, schon bisher die Möglichkeit, eine Begrenzung der EEG-Umlage zu beantragen. Seit 2014 sind dazu auch einige Recycling-Unternehmen berechtigt. Laut BDE haben sowohl im Jahr 2015 als auch im Jahr 2016 rund 90 Unternehmen, die sortierte Werkstoffe zurückgewinnen, eine Begrenzung der EEG-Umlage erhalten. Eine vollständige Liste hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle veröffentlicht.

Ab 2017 gibt es gemäß Paragraf 64 des EEG eine weitere Entlastungsstufe. Diese gilt für Unternehmen, die eine Stromkostenintensität zwischen 14 und 17 Prozent aufweisen. „Bei Unternehmen in diesem Bereich wird die EEG-Umlage für den Stromanteil über 1 Gigawattstunde auf 20 Prozent begrenzt“, erläutert der BDE. Wie bisher werden für Unternehmen – je nach Brancheneinteilung ab einer Stromkostenintensität von mindesten 17 beziehungsweise 20 Prozent – die EEG-Umlagekosten bei 15 Prozent gekappt.

BDE-Präsident Peter Kurth ruft im Zuge dieser Neuerung die Recycler dazu auf, „erneut zu prüfen, ob die Antragsvoraussetzungen für eine Begrenzung der EEG-Umlage erfüllt werden können.“ Allerdings ist die Frist für 2017 bereits verstrichen. Wer von den Ausnahmen Gebrauch machen möchte, muss bis 30. Juni für das folgende Kalenderjahr den Antrag einreichen. Neugegründete Unternehmen hingegen haben dazu noch bis zum 30. September Zeit.


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© 320°/ek | 26.07.2016

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