Gewerbeabfallverordnung

Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung ist auf der Zielgeraden, doch das Baugewerbe fordert den sofortigen Stopp der geplanten Verordnung. Die Getrennthaltungsvorschriften seien lebensfremd und unverhältnismäßig, heißt es. Das Bauen werde damit nicht nur teurer, sondern auch komplizierter.

„Ein bürokratisches Monster“


„Mit der Novellierung der Gewerbeabfallverordnung schafft der Gesetzgeber ein bürokratisches Monster sondergleichen. Bauen wird dadurch noch teurer und komplizierter“, warnt der Hauptgeschäftsführers des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa. „Anstatt die Betriebe zu entlasten, wird ihnen immer mehr aufgebürdet. Wir fordern daher das Parlament auf, in letzter Sekunde die Reißleine zu ziehen und die Verordnung zu stoppen.“

Zukünftig müssten Bauunternehmer mit zehn verschiedenen Abfallcontainern auf Baustellen auflaufen, um die anfallenden Abfälle in zehn verschiedene Fraktionen zu trennen, die dann auf diese Weise den Stoffkreisläufen wieder zugeführt werden müssen.

„Diese Vorschrift an sich ist schon lebensfremd und unverhältnismäßig. Denn sie gilt auch bei kleinsten Baumaßnahmen. Was daraus aber ein bürokratisches Monster macht, sind die umfangreichen Dokumentationspflichten, die ab einer Abfallmenge von zehn Kubikmetern entstehen“, kritisiert Pakleppa.

Kosten von rund 100 Millionen Euro

Vom Badumbau bis hin zum Großbauvorhaben würden Bauunternehmen zukünftig verpflichtet, den Umgang mit den Bau- und Abbruchabfällen aufwendig zu dokumentieren. So sollen Lagepläne, eine Fotodokumentation und Lieferscheine den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.

„Daraus entstehen Kosten in einer Größenordnung von rund 100 Mio. Euro und mehr, die das Bauen weiter verteuern. Das kann nicht im Interesse des kostengünstigen Bauens sein. Zudem liegt nun seit Februar auch der Referentenentwurf zur Mantelverordnung vor, der sich u.a. ebenfalls mit mineralischen Bauabfällen und deren Verwertung befasst. Sinnvollerweise muss die Gewerbeabfallverordnung nun erst einmal gestoppt und die zusammengehörenden Regelungen im Paket beraten werden“, so Pakleppa.

„Wir brauchen in der Gewerbeabfallverordnung wie im Umweltrecht insgesamt Regelungen, die in der betrieblichen Praxis noch sinnvoll und mit vertretbaren Aufwand noch umsetzbar sind“, fordert der Verbandsvertreter. „Der vorliegende Entwurf ist lebensfremd, beschert den Betrieben erheblichen bürokratischen und finanziellen Mehraufwand und gehört im wahrsten in eine der zehn Tonnen.“

Der Bundestag wird sich am 31. März mit der Gewerbeabfall-Verordnung befassen. Das Bundeskabinett hat den Änderungswünschen des Bundesrats für den Entwurf der Verordnung bereits zugestimmt, so dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass die Verordnung in der aktuellen Fassung den Bundestag passiert.

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