Kennzeichnung von Getränkeverpackungen

Seit Jahren wird die Kennzeichnungspflicht von Getränkeverpackungen durch eine neue Verordnung diskutiert. Inzwischen hat Barbara Hendricks die Länder schriftlich zum Handeln aufgefordert.

Ein- oder Mehrwegflaschen: Umweltministerin macht Druck


Der Name des geplanten Papiers ist fast genauso langwierig wird das entsprechende Verfahren dazu: Die sogenannte Getränkeverpackungshinweispflichtverordnung (GvpHpV) hängt schon mehr als eineinhalb Jahre im Bundestag fest. In dem Entwurf des Bundesumweltministeriums (BMUB) ist eine Hinweispflicht des Handels vorgesehen. So soll künftig direkt im Laden mit den Schildern „Einweg“ und „Mehrweg“ gekennzeichnet sein, welche Verpackungen nicht wiederverwendet werden.

Die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks möchte den Prozess nun beschleunigen. „Sie hat Briefe an alle Bundesländer geschickt und sie aufgefordert, der Verordnung zuzustimmen“, sagte Thomas Buch, Referatsleiter im Umweltministerium in Nordrhein-Westfalen, auf den Kölner Abfalltagen. „Entsprechend beschäftigt sich der NRW-Landtag inzwischen mit dem Thema.“

Allerdings will das Bundesland nicht nur die Schilder in den Läden, sondern auch eine Erweiterung der Kennzeichnungspflicht: So soll auf den Getränkeverpackungen selbst ein entsprechender Hinweis zu Mehr- oder Einweg angebracht werden. „Leider hat das Bundesumweltministerium dagegen wettbewerbsrechtliche Bedenken“, sagte Buch. Das sei allerdings nicht gerechtfertigt. Die EU-Kommission habe schließlich in einer Mitteilung ausdrücklich festgehalten, dass es nützlich sei, Getränke oder Getränkeverpackungen, die einem Pfand- und Rückgabesystem unterliegen, besonders zu kennzeichnen.

Ob das BMUB den aktuellen Entwurf nochmal um diese zweite Kennzeichnung erweitert und bis wann die Länder reagieren, konnte Buch nicht abschätzen. Im schlimmsten Fall, so der Referatsleiter, werde das Thema erst wieder bei einer möglichen 8. Novelle der Verpackungsverordnung oder im geplanten Wertstoffgesetz aufgegriffen.

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