Stellungnahme zum Verpackungsgesetz

Für die ASA bringt der Entwurf des Verpackungsgesetzes keine Verbesserungen, im Gegenteil: Der Entwurf blockiere eine effiziente Ressourcen- und Wertstoffwirtschaft, kritisiert der Verband. Der BDE hingegen begrüßt die Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung an wichtigen Punkten.

„Ein Offenbarungseid des Bundes“


Die Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische Abfallbehandlung (ASA) spart nicht mit harschen Worten. „Der Gesetzentwurf verfehlt in großen Teilen die Mindestziele einer ökologischen und verbraucherfreundlichen Umsetzung und bringt keine Verbesserungen, so wie es der Gesetzgeber im Vorfeld in der Öffentlichkeit beworben hat“, erklärt ASA-Vorsitzender Thomas Grundmann. Der Entwurf sei „ein Offenbarungseid des Bundes, voll von Schaufensterregelungen, die an der Zukunft der Verpackungs- und Wertstoffwirtschaft vorbeigehen“.

In seiner derzeitigen Ausgestaltung sei das Gesetz ungeeignet, eine effiziente Ressourcen- und Wertstoffwirtschaft zu erzielen, fügte Andreas Nieweler, stellvertretender Vorsitzender der ASA, hinzu. „Es blockiert diese vielmehr. Der Weg in eine nachhaltige Stromstoffwirtschaft ist nur durch Verwerfung dieses Gesetzes und Ausgestaltung eines neuen Wertstoffgesetzes möglich, in dem eine kommunale Organisationsverantwortung gewährleistet wird.“

Nieweler befürchtet, „dass die bisher nachweislich nicht funktionierende, sondern vielmehr in der praktischen Ausprägung nachteilige Duale Systematik in Deutschland sogar weiter verfestigt und wirkliche Fortschritte in der Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen über Jahre hinaus blockiert würden“. „Die Duale Systematik in Verbindung mit der gewünschten Produktverantwortung hat eben nicht die gewünschten Recyclingerfolge erreicht und sogar insgesamt zu ungünstigen Entwicklungen wie beispielsweise schlechte Recyclingquote, Anstieg Verpackungsmengen, kein Anreiz- und Sanktionssystem usw. geführt“, führt Grundmann weiter aus.

Zwei zentrale Forderungen

Für die ASA sind zwei Punkte von fundamentaler Bedeutung. Zum einen sollte die geplante Zentrale Stelle in öffentlicher Hand liegen, um kommunale Interessen auf Dauer sicherzustellen und wirtschaftlichen Interessenvertretern keinen unverhältnismäßig großen Einfluss zu ermöglichen.

Zum anderen sollte der Herausgabeanspruch der dualen Systeme für PPK-Verpackungen vollständig ausgeschlossen werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum eine höchstrichterliche Entscheidung zu einer derart langen umstrittenen Rechtsfrage nun durch ein Gesetz zunichte gemacht wird, obwohl der Bundesgerichtshof erst vor kurzem letztinstanzlich einen Herausgabeanspruch von Systembetreibern für PPK verneint hat“, erklärt der Verband.

BDE: Private verlieren wichtige Stellschrauben

Der private Entsorgerverband BDE hingegen begrüßt, dass das Bundesumweltministerium eine Weiterentwicklung der Verpackungsentsorgung an wichtigen Punkten beabsichtigt. „Die Erhöhung der gesetzlich geregelten Mindestquoten für die stoffliche Verwertung ist überfällig und wird von allen Akteuren seit langem angemahnt“, sagt BDE-Präsident Peter Kurth. Es sei jedoch unverständlich, wenn nun die private Entsorgungswirtschaft wichtige Stellschrauben verlieren soll, aber am Ende in der Verantwortung stehe, die höheren Quoten auch tatsächlich zu realisieren.

Auf Zustimmung des Verbands stößt die geplante Errichtung einer Zentralen Stelle. Dies habe der BDE in der Vergangenheit aufgrund der bestehenden Schwächen des Vollzugs immer wieder gefordert. Ein praxisnaher und neutraler Vollzug müsse aber alle Akteure der Wertschöpfungskette einbeziehen, mahnt der BDE an. Die Kontrolle insbesondere der Mengenmeldungen der Inverkehrbringer sollte nicht alleine diesen selbst übertragen werden. Die notwendige und umfassende Akzeptanz der Zentralen Stelle würde durch die Einbeziehung relevanter Marktteilnehmer verbessert.

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan
PreZero plant LVP-Sortieranlage in Dänemark
Weniger Verpackung bei Amazon: „Wir nutzen maschinelles Lernen“
Kosmetikmarke Lush verwendet „Prevented Ocean Plastic“