Entsorgung von Verkaufsverpackungen

Kommt der Entwurf des Wertstoffgesetzes in Kürze oder doch erst im Frühjahr? Jüngsten Gerüchten zufolge könnte der Termin abermals verschoben werden. Die AGVU drängt jedoch auf ein rasches Handeln. Sie hat ihre Kernforderungen für ein neues Wertstoffgesetz nochmals zusammengetragen.

„Einheitliche Regelung ist überfällig“


Möglicherweise war das Warten auf den erhofften Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz doch vergebens. Denn inzwischen verdichten sich die Hinweise, dass der Arbeitsentwurf entgegen der Ankündigung aus dem Bundesumweltministerium doch nicht Anfang Februar vorgelegt wird. Die Rede ist stattdessen von einem Termin im späten Frühjahr.

Die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) hat dennoch ihre Position zum Wertstoffgesetz nochmals abgesteckt. Weil immer mehr Kommunen das privatwirtschaftliche organisierte Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen auch für die Miterfassung stoffgleicher Waren nutzen, sei eine einheitliche Regelung durch den Gesetzgeber überfällig, betont die Arbeitsgemeinschaft. Sie fordert deshalb vom Gesetzgeber die kurzfristige Vorlage eines Wertstoffgesetzes, in dem folgende Kernelemente Berücksichtigung finden sollten:

  • Steigerung der Verwertungsquoten
    Zur Verbesserung der Ressourcennutzung und der Ressourceneffizienz des gesamten eingerichteten Systems sollen die Verwertungsanforderungen deutlich anspruchsvoller werden.
  • Erweiterung der Produktverantwortung
    Für eine gemeinsame Erfassung von Verpackungen und stoffgleichen Waren müsse die Produktverantwortung auf stoffgleiche Waren erweitert werden. Durch die Erweiterung der Produktverantwortung müsse eine haushaltsnahe und bürgerfreundliche Wertstoffsammlung für Verpackungen und stoffgleiche Waren nach einheitlichen Standards geschaffen werden.
  • Finanzierungverantwortung in der Hand der privaten Wirtschaft
    Die im Gesetz aufzunehmenden Rahmenbedingungen für die Finanzierung stoffgleicher Waren müssen laut AGVU praxistauglich sowie schlüssig sein. Die Arbeitsgemeinschaft fordert einen konkreten Termin zur Einbeziehung in das duale System, bei dem auch die Überführung der derzeit praktizierten Umsetzungslösungen in ein privatwirtschaftliches Modell Berücksichtigung finden sollte. Eine Quersubventionierung aus den Verpackungsanteilen sei auszuschließen.
  • Organisationsverantwortung in der Hand der privaten Wirtschaft
    Produkt- und Organisationsverantwortung müssen in einer Hand bleiben und nach wettbewerblichen Kriterien umgesetzt werden. Durch die Organisationsverantwortung in der Hand der dualen Systeme könne eine Systemabstimmung zwischen den Akteuren in den Bereichen von Herstellern, Handel, Forschung und Entwicklung sowie Sortierung und Verwertung erfolgen, heißt es seitens der AGVU. Herstellergetragene Rücknahmesysteme müssten als Option mit dem Ziel einer direkten Umsetzung der Produktverantwortung berücksichtigt werden.
  • Implementierung einer Zentralen Stelle
    Regelsetzung, Kontrolle und Vollzug mit dem Ziel einer gesetzeskonformen Umsetzung müssen laut AGVU in einem Wertstoffgesetz gegenüber der Verpackungsverordnung durch eine Zentrale Stelle deutlich verbessert werden. Es komme nun darauf an, dass im Wertstoffgesetz die Weichen richtig gestellt werden, heißt es. Die AGVU sei bereit, die Ausgestaltung der erhobenen Forderungen aktiv zu unterstützen, beispielsweise innerhalb der Zentralen Stelle.

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