Neuer Referentenentwurf

Die Ressortabstimmung zum Entwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG2) soll noch im September abgeschlossen werden. Soweit bekannt ist, sieht der neue Referentenentwurf einige Detailänderungen vor. Ein Überblick über das, was voraussichtlich kommen wird.

ElektroG: Die geplanten Änderungen im Überblick


Aktuell befindet sich der Referentenentwurf zum novellierten Elektro- und Elektronikgerätegesetz („ElektroG2“) in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung. Branchenvertreter gehen bislang davon aus, dass das neue Gesetz frühestens Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten wird.

Die Erwartung speist sich im Wesentlichen aus jüngsten Äußerungen von Thomas Rummler, Leiter der Unterabteilung Kreislaufwirtschaft im Bundesumweltministerium (BMUB), auf die sich auch der Verband zur Rücknahme und Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (VERE) bezieht. Demnach könnte die Abstimmung der Ressorts zum Referentenentwurf noch im September abgeschlossen werden. Die Notifizierung des Gesetzestextes bei der EU-Kommission in Brüssel soll laut VERE bis Dezember erfolgen. Das Bundeskabinett soll sich dann im Januar mit dem ElektroG2 beschäftigen. Im Frühjahr würde der Bundestag folgen, so dass es noch vor der Sommerpause 2015 verabschiedet werden könnte.

Nach Angaben von VERE sind derzeit folgende Detailänderungen geplant:

  • Rücknahmepflicht des Handels: Das BMUB hält nach Verbandsangaben weiter an der Rücknahmepflicht des Handels fest, da eine Ausweitung des Sammelnetzes zur Erreichung der höheren Sammelziele nötig sei.
  • LED-Lampen und Gasentladungslampen in einer Sammelgruppe: LED-Lampen und Gasentladungslampen sollen – entgegen der derzeitig funktionierenden Praxis – zukünftig wieder in der Sammelgruppe 4 erfasst werden. VERE befürchtet hierdurch die Benachteiligung der Hersteller einer umweltfreundlichen Technologie, denen die hohe Kostenlast für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Gasentladungslampen aufgebürdet werde. VERE will sich weiterhin für eine strikte Trennung bei der Erfassung von LEDs und Gasentladungslampen „gegen die offensichtlichen Interessen der Lampen-Lobby“ stark machen.
  • Optierung der Kommunen – „Abgeschwächte Verschärfungen“: Der neue Referentenentwurf sieht eine Mindestdauer des Optierungszeitraumes der Kommunen von nur noch zwei anstatt der ursprünglich geplanten drei Jahre vor. Auch die Meldungen der Kommunen bei der Eigenvermarktung der Geräte werden entgegen des ersten Entwurfs nicht unverzüglich nach Abgabe der Geräte an die Erstbehandlungsanlage gefordert, sondern nunmehr auf eine monatliche Meldungspflicht für die Kommunen reduziert. Erhalten bleiben laut VERE die Bindung der Optierungen an das Kalenderjahr sowie die Ausweitung der Anzeigefrist auf sechs Monate.
  • Gefahrgut-Vorschriften (ADR) versus Sammelstrukturen: VERE beruft sich hierbei ebenfalls auf Rummler, demzufolge keine Anpassungen des ElektroG an die ADR-Gefahrgut-Vorschriften geplant seien. VERE hatte bereits gewarnt, dass solche Anpassungen die Elektrokleingeräterücknahme im Handel nahezu unmöglich machen und damit die Ziele der WEEE-Richtlinie konterkarieren würden. Wie der Verband mitteilt, vertritt das BMUB die Sichtweise, dass die kommunalen Sammelstrukturen und insbesondere die Sammlungen über Depotcontainer durch die ADR nicht infrage gestellt werden, da eine Entnahme der Lithium-Ionen-Akkus an den kommunalen Sammelstellen die Gefahren eher vergrößert als vermindert. VERE bevorzugt hierbei klar die WEEE-Ziele. Eine „Verlagerung der Gefahr in die Keller und Dachböden der Verbraucher oder zum Handel“ lehnt der Verband ab.

Mehr zum Thema
Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu aufrollen
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
UN-Bericht: Die Welt produziert Jahr für Jahr mehr Elektroschrott
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung