Novelle des Elektro- und Elektronikgesetzes

Das Bundesumweltministerium (BMUB) hat am gestrigen Donnerstag den Referentenentwurf zum Elektro- und Elektronikgesetz zur Notifizierung nach Brüssel geschickt – mit kleinen Abweichungen gegenüber dem vorigen Entwurf. Das dürfte vor allem die privaten Entsorger freuen.

ElektroG: Neuer Entwurf mit Last-Minute Änderungen


Mit vielen Monaten Verspätung hat das BMUB den Referentenentwurf zum Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG) festgezurrt. Inzwischen liegt das Papier zur Unterzeichnung in Brüssel. Mit der Novellierung kommt Deutschland den Vorgaben aus der EU nach, die mit der neuen WEEE-Richtlinie verschiedene neue Anforderungen an die Sammlung und Entsorgung von E-Schrott gestellt hat. Im Wesentlichen entspricht der nun finalisierte Gesetzesvorschlag dem Inhalt aus dem ersten Entwurf, der Ende Februar veröffentlicht wurde. Bei der umstrittenen Optierung wurde jedoch nochmal korrigiert. Ein Überblick über das was kommt, und das was sich nochmal geändert hat.

Rücknahmepflicht des Handels:

Die größte Neuerung für den Endverbraucher wird sicherlich die Rücknahmepflicht des Handels sein. Demnach müssen Vertreiber mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 Quadratmetern mit Inkrafttreten des Gesetzes alte Elektrogeräte zurücknehmen. Bei großen Geräten gilt die Pflicht bei einem 1:1-Neukauf, bei kleineren Geräte ist es egal ob der Kunde etwas kauft oder nicht. Aus Transparenzgründen muss künftig jeder, der E-Schrott sammelt, die eingerichtete Sammlung anzeigen. Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear) wird diese Liste veröffentlichen.

Neue Sammelziele und Quoten:

Die E-Schrott-Sammlung soll schrittweise erhöht werden: Bis zum 31. Dezember 2015 sollen durchschnittlich mindestens 4 Kilogramm Altgeräte pro Einwohner und Jahr aus privaten Haushalten gesammelt werden. Ab dem Jahr 2016 fordert das Gesetz eine jährliche Mindesterfassungsquote von 45 Prozent. Diese wird sich aus dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum Durchschnittsgewicht des E-Schrotts aus den vorherigen drei Jahren bemessen. „Ab 2019 soll die Mindesterfassungsquote 65 Prozent betragen“, heißt es in dem Referentenentwurf.

Auch die Recycling- und Verwertungsquoten werden sich laut Gesetz erhöhen: Je nach Gerätekategorie muss der Anteil der Verwertung mindestens zwischen 75 und 85 Prozent betragen. Der Anteil der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings bei Bauteilen, Werkstoffen und Stoffen liegt zwischen 55 und 80 Prozent.

Änderung bei der Optierung:

Der Zeitraum für die Optierung durch die Kommunen wird von bisher einem Jahr auf zwei Jahre ausgeweitet. Im ersten Entwurf war noch von drei Jahren die Rede. Der öffentlich-rechtliche Entsorger muss die Optierung künftig sechs, statt bisher drei Monate im Voraus bei der ear ankündigen. Eine kleine Last-Minute-Änderung dürfte die privaten Entsorgerverbände freuen: Der Zeitraum einer Optierung bezieht sich nun nicht mehr wie im ersten Entwurf vorgesehen auf zwei Kalenderjahre, sondern kann beliebig beginnen. Kritiker hatten befürchtet, dass die einheitliche Vergabe zum Jahresbeginn nachteilig für kleinere Entsorger sein könnte. Künftig müssen die Kommunen jeden vollen Container bei der ear anmelden – auch wenn dieser selbst vermarktet wird. Anders als im Entwurf vom Februar muss künftig jede Lieferung an eine Erstbehandlungsanlage sofort an die ear gemeldet werden. Ursprünglich sollte einmal im Monat ausreichen.

Neue Anwendungsbereiche und Gerätekategorien:

Künftig wird es statt zehn nur noch sechs Sammelgruppen geben. Für Kritik hatte im Vorfeld gesorgt, dass LED-Lampen und Gasentladungslampen in der Sammelgruppe 4 gemeinsam erfasst werden müssen. Betroffene befürchten, dass hierdurch die Hersteller einer umweltfreundlichen Technologie benachteiligt werden, wenn ihnen die hohe Kostenlast für die Entsorgung der schadstoffhaltigen Gasentladungslampen aufgebürdet werde. Das BMUB hält aber an der Einteilung aus dem ersten Entwurf fest. Komplett neu ist, dass drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes auch Leuchten aus privaten Haushalten und Photovoltaikmodule unter die Gesetzgebung fallen – sie zählen zur neuen Sammelgruppe 6.

Neue Pflichten für Erstbehandler:

„Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen müssen zukünftig die Aufnahme der Behandlungstätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen“, heißt es in dem aktuellen Referentenentwurf. Den Zeitaufwand dafür schätzt der Gesetzgeber auf 40 Minuten. Außerdem soll es eine Liste mit allen zertifizierten Erstbehandlungsanlagen geben, die auch veröffentlicht werden soll.

Maßnahmen gegen illegale Exporte:

Um zu verhindern, dass E-Schrott illegal exportiert wird, führt die Novelle die Vorgaben aus Brüssel zur Abgrenzung zwischen gebrauchten Geräten und Altgeräten ein. Außerdem wird es künftig eine Umkehr der Beweislast geben. Das heißt, der Exporteur und nicht mehr der Zoll muss nachweisen, dass die zu exportierenden Geräte noch funktionsfähig sind.

Nach der Unterzeichnung des Referentenentwurfs folgt zunächst eine dreimonatige Stillhaltefrist. Danach kann – voraussichtlich im Februar 2015 – das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden. Die Erfüllung der Neufassung des ElektroG wird vor allem die Wirtschaft teuer kommen: Das BMUB rechnet zunächst mit einem einmaligen Erfüllungsaufwand von mindestens 1,8 Millionen Euro. „Der jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft steigt um mindestens 96,914 Millionen Euro pro Jahr“, heißt es im Referentenentwurf. Einen Großteil davon machen Bürokratiekosten aus. Für Bund und Länder wird es nicht ganz so kostspielig. Hier kalkuliert das BMUB mit einem Mehraufwand von 355.000 beziehungsweise 590.000 Euro jährlich. Dazu kommen rund eine Million Euro für IT-Anpassungen zur Umstellung der Kategorien.

© 320°/ek | 21.11.2014

Mehr zum Thema
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
UN-Bericht: Die Welt produziert Jahr für Jahr mehr Elektroschrott
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
„Das größte Bürokratie­entlastungspaket, das es je gab“
Videoüberwachung an Containerstellplätzen?
Weniger Lebensmittel- und Textilabfälle: EU-Parlament verabschiedet Position