Beratung im Bundesrat

Am kommenden Freitag wird die Novelle des ElektroG abschließend im Bundesrat behandelt. Der vorliegende Beschluss des Bundestags erfüllt nicht alle Wünsche der Länderkammer – doch die Zustimmung gilt nach dem aktuellen Beschluss des Umweltausschusses als wahrscheinlich.

ElektroG-Novelle vor dem Abschluss


Der Entwurf zur Novelle der Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) wird am kommenden Freitag (10. Juli) voraussichtlich zum letzten Mal im Bundesrat behandelt. Dabei wird erwartet, dass die Länderkammer das Gesetz billigt. Da das ElektroG kein zustimmungspflichtiges Gesetz ist, ist die Einflussnahme des Bundesrats prinzipiell beschränkt. Die Länderkammer kann nun am Freitag nur noch den Entwurf des Bundestags billigen – oder aber den Vermittlungsausschuss anrufen. Das gilt jedoch als unwahrscheinlich, da der Umweltausschuss des Bundesrats inzwischen der Länderkammer empfohlen hat, das Gesetz zu billigen.

Trotz der positiven Stellungnahme empfiehlt der Ausschuss dem Bundesrat, eine Entschließung zu fassen. Diese betrifft den Paragrafen 20, der in Absatz 2 bestimmt, dass bei der Erstbehandlung mindestens alle Flüssigkeiten zu entfernen und die Anforderungen an die selektive Behandlung nach Anlage 4 zu erfüllen sind. Der Bundesrat hatte schon im Vorfeld verlangt, dass das Wort „Erstbehandlung“ durch „Behandlung“ ersetzt wird. Auch die Bundesregierung hatte bereits eingeräumt, dass die genannten Schritte nicht zwingend in einer Erstbehandlungsanlage ausgeführt werden können oder müssen. „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, diese Änderung bei nächster Gelegenheit vorzunehmen und auf diese Weise eine entsprechende Klarstellung zur Rolle der Erstbehandlung bei der Entsorgung von Elektroaltgeräten auf den Weg zu bringen“, heißt es daher in dem Ausschussschreiben.

Weitere Änderungen forderte der Ausschuss nun nicht mehr. Ausführlich hatte der Bundesrat bereits im Mai über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung beraten und Empfehlungen ausgesprochen. Für den Bundestag aber waren diese Vorschläge nicht bindend. Vergangene Woche hatte der Umweltausschuss des Bundestags unabhängig von den Wünschen des Bundesrats eigene Änderungsvorschläge erarbeitet, die dann am 2. Juli vom Parlament als Paket angenommen wurden. Diese Punkte gelten damit als sicher in den Entwurf aufgenommen.

Auch wenn der Bundestag längst nicht allen Vorschlägen des Bundesrats gefolgt ist, so überschneiden sich die Forderungen der beiden Kammern in einigen Punkten:

  • Im Falle der Optierung kann der öffentlich-rechtliche Entsorger monatlich angeben, welche Geräte er an die Erstbehandlungsanlage abgegeben hat. Im Entwurf war die Meldung „unverzüglich“ gefordert. Nun hat er bis zum 15. eines Monats Zeit.
  • Damit bestimmte Geräte wiederverwendet werden können, ist der örE berechtigt, schon an der Sammelstelle oder bei der Abholung aus Haushalten, die Altgeräte in verschiedene Behältnisse zu separieren.
  • Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass Altbatterien und –akkumulatoren, die nicht fest im Gerät eingebaut sind, bei der Abgabe durch den Endnutzer entfernt werden müssen. Da aber bei der Wiederverwendung die Energieträger von Bedeutung sind, können nun die Batterien im Gerät belassen werden, wenn der öffentlich-rechtliche Entsorger für die entsprechende Sammelgruppe optiert und für die Wiederverwendung eigene Container aufgestellt hat.

Darüber hinaus hat der Bundestag unter anderem folgende Punkte in das Gesetz mit aufgenommen:

  • Altgeräte, in denen Lithium-Ionen-Akkus oder –batterien verbaut sind, müssen getrennt gesammelt werden müssen.
  • Hersteller und Vertreiber müssen auch dann Altgeräte kostenlos zurücknehmen, wenn ein privater Haushalt sich ein gleichwertiges Gerät nach Hause liefern lässt. Der Käufer muss bei Vertragsabschluss dem Vertreiber mitteilen, dass das Altgerät bei ihm abgeholt werden soll.
  • Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger sollen gewerblich anfallenden Mengen an E-Schrott nur dann zurücknehmen müssen, wenn sie in „Beschaffenheit und Menge mit denen aus privaten Haushalten vergleichbar sind“. Der übrige gewerbliche E-Schrott muss vom Hersteller entsorgt werden.

Mit der Verabschiedung des Gesetzes hat der Bundestag also einige Vorschläge der Länderkammer ignoriert. Dazu zählen unter anderem die Änderung der Berechnung der Verwertungsquote, die Forderung, Speicher- und Elektrochips (Chipkarten) aus dem Gesetz auszunehmen und der Vorschlag, dass der Verbraucher die Geräte unabhängig von der Zugehörigkeit zu einem Entsorgungsgebiet abgeben kann. Außerdem wurde der Wunsch der Länder ignoriert, dass herstellereigene Systeme wie Lightcycle die freiwillige Rücknahme an Sammel- und Übergabestellen der örE durchführen können. Auch die Forderung, dass Altbatterien und Altakkumulatoren problemlos aus den Geräten entnommen werden können, wurde vom Bundestag nicht berücksichtigt.

Zeitnahes Inkrafttreten möglich

Sollte nun der Bundesrat am kommenden Freitag dem ElektroG zustimmen, kann der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es tritt in Kraft. Der Handel wird dann neun Monate Zeit haben, seinen Verpflichtungen nachzukommen und die erforderlichen Rücknahmestellen einzurichten.

Dass der Gesetzgeber nun derart aufs Tempo drückt, liegt sicherlich an den drohenden Strafen aus Brüssel. Denn das Papier hätte laut EU-Vorgaben schon vor knapp eineinhalb Jahren in Kraft treten müssen. Da Deutschland aber die Frist nicht eingehalten hat, hat die Europäische Kommission Ende Mai die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt.

Die Kommission hat im Zuge der Klage beantragt, dass Deutschland bis zur Umsetzung des Gesetzes täglich 210.078 Euro Zwangsgeld bezahlen muss – rund 6 Millionen Euro pro Monat. In einer ersten Reaktion versprach Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, dass der Bundesrat sich im September abschließend mit dem Gesetz befassen wird – nun soll der Prozess noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden.

© 320°/ek | 08.07.2015

Mehr zum Thema
Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu aufrollen
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
UN-Bericht: Die Welt produziert Jahr für Jahr mehr Elektroschrott
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
„Das größte Bürokratie­entlastungspaket, das es je gab“
Videoüberwachung an Containerstellplätzen?
Weniger Lebensmittel- und Textilabfälle: EU-Parlament verabschiedet Position