Duale Systeme

Das duale System ELS gibt Entwarnung: In Hamburg werde ELS seine Systemfeststellung behalten. Der Streit mit dem Entsorgungsbetrieb der Stadt Hamburg sei beigelegt.

ELS: Es wird keinen Entzug der Feststellung geben


Wie ELS heute mitteilt, werde es in Hamburg keinen Entzug der Feststellung für das duale System geben. „Unser Leistungspartner hat uns am 09.04. schriftlich zugesichert, die Erfassung der ELS LVP-Mengen auch weiterhin ordnungsgemäß durchzuführen“, betont ELS-Geschäftsführer Sascha Schuh. „Es ist bedauerlich, dass bereits in der Öffentlichkeit falsche Darstellungen kursieren, während offene Fristen nicht ausgeschöpft wurden.“

320° hatte in der vergangenen Woche über ein Schreiben der Hamburger Behörde für Umwelt und Energie an die ELS-Geschäftsführer Frank Arleth und Sascha Schuh berichtet. In dem Schreiben hatte die Behörde den Widerruf der Systemfeststellung für ELS angekündigt, unter anderem deshalb, weil die von ELS beauftragten Unternehmen gegenüber der Umweltbehörde signalisiert hätten, dass „eine flächendeckende Entsorgung und Sortierung der Verpackungen aus privaten Haushalten nicht mehr gewährleistet werden kann, da die ELS deren Leistungen bereits seit mehreren Monaten nicht mehr bezahlt“.

Die Umweltbehörde kam in dem Schreiben zum Schluss, dass die Funktionsfähigkeit des dualen Systems ELS in Hamburg grundlegend in Frage steht. „Ich beabsichtige daher, Ihre Feststellung als duales System nach Paragraf 6 Absatz 3 VerpackV gemäß Paragraf 6 Absatz 6 Satz 1 VerpackV zu widerrufen“, teilte der zuständige Behördenvertreter mit.

Die Umweltbehörde setzte ELS in dem Schreiben eine Frist bis 13. April, um zu reagieren. Diese Frist sei falsch, so ELS in seiner heutigen Mitteilung. Es habe vielmehr eine zweiwöchige Fristverlängerung bis Ende April gegeben.

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