Übergangsregelungen

Die Kritik des Kartellamts zeigt Wirkung: Die drei dualen Systeme ELS, Noventiz und RKD haben den aktuell gültigen Clearingvertrag um weitere Regelungen ergänzt. Erst vor zwei Wochen hatten die drei Systeme die aktuelle LAGA M37 in die Clearingregeln integriert.

ELS, Noventiz und RKD ergänzen Clearingvertrag


Die drei dualen Systeme ELS, Noventiz und RKD haben ihren bestehenden Clearingvertrag nachgebessert. In der neuen Fassung des Vertrages seien nun Übergangsregelungen zum Verpackungsgesetz sowie Regelungen zur Prüfung und Marktanteilsberechnung durch die Zentrale Stelle enthalten, teilen die drei Systeme mit. Ferner sei nun der permanente Abgleich mit den Daten des DIHK und ab 2019 mit den Daten der Zentralen Stelle geregelt.

Die drei Systeme reagieren damit offenbar auf die Kritik, die Eva-Maria Schulze, Abteilungsleiterin des Bundeskartellamts, in einem Beitrag für die Zeitschrift AbfallR geäußert hat. Darin hatte sie den aktuell gültigen Clearingvertrag als kartellrechtswidrig bezeichnet. Sie begründete ihre Einschätzung unter anderem damit, dass in den derzeit gültigen Clearingverträgen der Übergang von der Verpackungsverordnung zum Verpackungsgesetz mit Beginn des kommenden Jahres nicht geregelt sei.

Außerdem bemängelte Schulze die fehlende Prüftiefe des Vertrages. Die Altvertragsregelungen (einschließlich der Ergänzungsvereinbarung 2016) der Clearingverträge seien ungeeignet, ein funktionierendes Clearing sicherzustellen. Sie seien deshalb kartellrechtswidrig.

„Einheitliche Vertragsgrundlage für alle Systeme“

Bereits vor zwei Wochen hatten die drei Systeme die vom Bundeskartellamt, der Zentralen Stelle und dem Bundesumweltministerium als zentral erachtete aktuelle LAGA M37 verbindlich in die Clearingregeln integriert. „Durch die zusätzliche explizite Regelung des Übergangs zum Verpackungsgesetz und die Regelungen zum Mengenabgleich schaffen wir für alle Beteiligten die erforderliche Sicherheit“, teilen ELS, Noventiz und RKD nun mit. „Damit gehen wir einen weiteren Schritt, um endlich eine einheitliche Vertragsgrundlage für alle Systeme zu schaffen und dem Markt die erforderliche Sicherheit zu geben.“

„Wir hoffen, dass auf dieser Grundlage das Clearing für 2018 für alle Systeme gesichert wird“, so die drei Systeme. „Unser Vertrag ermöglicht es den anderen dualen Systemen, vereinfacht beizutreten. Darüber hinausgehende, kartellrechtlich bedenkliche Forderungen lehnen wir aber ab.“

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