Berufung angekündigt

Das duale System ELS will Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln einlegen. Die Urteilsbegründung sei nicht nachvollziehbar, kritisiert der Systembetreiber - vor allem mit Blick auf die Verantwortlichkeit für die Mengenzuweisungen.

ELS wehrt sich gegen Gerichtsurteil


Ein Tag nach dem Urteil des Landgerichts Köln hat ELS angekündigt, in die Berufung zu gehen. Weder die Vorwürfe von BellandVision noch die Urteilsbegründung seien nachvollziehbar, moniert ELS.

Das Landgericht hatte gestern ELS zur Unterlassung der Abgabe fehlerhafter Mengenmeldungen verurteilt. Das Gericht gab damit einer Klage des Wettbewerbers BellandVision statt. BellandVision hatte ELS beschuldigt, zu geringe Lizenzmengen an die Clearingstelle zu melden.

BellandVision wirft ELS vor, ohne Abstimmung mit den Kunden deren Verpackungsmengen in andere Verpackungsarten zugeordnet zu haben. Durch dieses Vorgehen sei BellandVision ein finanzieller Schaden entstanden. Als Beweis hatte BellandVision VE-Erklärungen von ELS-Kunden angeführt.

Gericht sieht duales System in der Verantwortung

Wie ELS betont, gehe die Klage von der Annahme aus, dass der Kunde grundsätzlich nur duale Mengen lizenzieren wolle. ELS sei allerdings ein Universaldienstleister, der auch die Entsorgung anderer Verpackungsarten anbiete. Aus Sicht von ELS sind daher weder der Sachvortrag noch die Urteilsbegründung nachvollziehbar.

ELS führt an, dass die betreffenden Mengenzuweisungen von ELS-Kunden vorgenommen beziehungsweise mit ihnen vereinbart worden seien. Bei einem Kunden sei von vorneherein im Vertrag eine Entsorgung von anderen, nicht dualen Verpackungsarten vereinbart worden. „Diese Mengenzuweisung wurde vom Steuerberater des Kunden in der VE bestätigt“, betont ELS. „Darüber hinaus gibt es in diesem Fall sogar ein Gutachten eines IHK-Sachverständigen, das die korrekte Zuordnung von Verpackungsmengen bescheinigt. Die zuständige Vollzugsbehörde hat dieses Gutachten akzeptiert, das Gericht allerdings nicht.“

Laut ELS sieht das Gericht die Mengenzuweisungen durch die Inverkehrbringer nicht als maßgeblich an. Vielmehr sei das duale System aufgrund seiner besseren Information gegenüber dem Kunden verpflichtet, den Kunden bzgl. der Mengenzuweisungen zu den einzelnen Verpackungsarten zu überprüfen.

„Dieses Urteil des Landgerichts Köln kann Auswirkungen für alle dualen Systeme haben“, sagt Geschäftsführer Sascha Schuh. „Nach Auffassung des Gerichts sind die dualen Systeme für die endgültige Verifizierung der Verpackungsarten der jeweiligen Verpflichteten verantwortlich. Dies steht aus Sicht der ELS im Gegensatz zu der in der Verpackungsverordnung festgelegten Verantwortung und den Pflichten der Erstinverkehrbringer. Entsprechend gehen wir selbstverständlich in Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Köln.“

„Urteil stützt alle Systeme, die korrekt lizenzieren“

Unterdessen hat auch der Systembetreiber Reclay auf das Urteil reagiert. „Das Urteil des Landgerichts Köln unterstützt all jene Systeme, die korrekt lizenzieren und damit für die Stabilität des Gesamtsystems Sorge tragen“, betont Raffael A. Fruscio, geschäftsführender Gesellschafter der Reclay Group.

Er fordert ELS, Noventiz und RKD auf, nicht mehr länger an den derzeit gültigen Clearingverträgen „herumzubasteln“ und stattdessen den neuen Clearingverträgen beizutreten. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum ELS, Noventiz und RKD noch immer versuchen, das Grundproblem des alten Clearingvertrags zu beseitigen, obwohl mit dem neuen Vertrag längst eine Lösung vorliegt. Dieses Verhalten fügt der Branche massiven Schaden zu“, so Fruscio.

Mehr zum Thema
Landgericht München muss Lkw-Kartellprozess neu aufrollen
Recycelbar und kompostierbar: Chipstüte aus Papier
Die neue Abfall­­­verbringungsverordnung kann kommen
KI sortiert Kunststoffe für Lebensmittel­verpackungen
Verpackungsmüll: Warum bayerische Kommunen weiterhin auf das Bringsystem setzen
Zu viel Bürokratie: „Das macht manche Firmen verrückt“
So sollen die To-go-Mehrwegangebote endlich wirken
Regierung in Sachsen beschließt Förderung der Kreislaufwirtschaft
Videoüberwachung an Containern ist „schwieriges Thema“
Wertstofftonne: Karlsruher hadern mit privatem Entsorger
EU-Länder unterstützen Verpackungs­verordnung
„Das größte Bürokratie­entlastungspaket, das es je gab“