Beschluss des Bundesrats

Die Recyclingbranche kann aufatmen. Der Bundesrat hat heute beschlossen, dass Abfallgemische nicht unter die AwSV fallen werden. Er hat die entsprechende Empfehlung des Umweltausschusses zurückgewiesen.

Entwarnung: Feste Abfallgemische fallen nicht unter AwSV


Die Mahnungen der Recyclingverbände haben Gehör gefunden. Sie hatten im Vorfeld mehrfach darauf hingewiesen, dass die Streichung von Pragraf 3, Absatz 2, Satz 3 dazu geführt hätte, dass feste Gemische als wassergefährdend eingestuft würden. Dies hätte immense Kostenbelastungen für die Branche zur Folge gehabt.

Wie der Bundesrat gegenüber 320° bestätigte, hat die Länderkammer die vom Umweltausschuss empfohlene Streichung abgelehnt. Somit fallen feste Abfallgemische nicht unter die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und werden damit auch nicht pauschal als wassergefährdend eingestuft.

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