Geplantes Verpackungsgesetz

Der VKU lehnt den Referentenentwurf für das Verpackungsgesetz ab. Der Kommunalverband vermisst klare gesetzliche Regelungen zu kommunalen Gestaltungs- und Mitspracherechten. Und er vermisst wesentliche Inhalte des Verbändepapiers.

„Entwurf enttäuscht auf ganzer Linie“


Für den Referentenentwurf findet VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp nur wenig lobende Worte. „Es ist positiv, dass das Umweltministerium endlich einen Gesetzesentwurf vorgelegt hat. Der Entwurf enttäuscht jedoch auf ganzer Linie. Das Gesetz erfüllt nicht die Erwartungen der Bürger an eine serviceorientiere Verpackungsentsorgung vor Ort. Die Fehler und Missstände der Dualen Entsorgung werden verfestigt.“

Grundsätzlich kritisiert der VKU, dass die Befugnisse der Dualen Systeme in der Papierentsorgung erweitert werden. „Der VKU setzt sich weiterhin für eine bürgerfreundliche Entsorgung ein“, so Hasenkamp. „Die Kommunen sollten dabei größtmögliches Gestaltungsrecht haben. Leider sieht der Gesetzesentwurf diese nicht vor.“

Was der VKU ebenfalls vermisst, sind wesentliche Inhalte des so genannten Verbändepapiers, auf das sich verschiedene Branchenverbände geeinigt haben. „Dass ein umfassender und intensiv ausgehandelter Branchenkompromiss ignoriert wird, ist sehr bedauerlich. Hier wird eine große Chance vertan, indem konstruktive und praxisorientierte Lösungsvorschläge der Branche ausgeschlagen werden“, sagt Hasenkamp. „Handel, Kommunen, private und öffentliche Abfallwirtschaft haben mit dem Verbändepapier gezeigt, wie eine künftige Verpackungsentsorgung zum Wohle aller Beteiligten aussehen könnte. Unser Angebot steht.“

Die Vorschläge der Branchenverbände würden vom Gesetzesentwurf nur in wenigen Teilbereichen aufgegriffen. So könne etwa das Fehlverhalten von Systembetreibern sanktioniert werden. Der VKU vermisst dennoch klare gesetzliche Regelungen zu kommunalen Gestaltungs- und Mitspracherechten.

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