Verpackungsentsorgung

Nicht nur der Handel, auch die Industrievereinigung Kunststoffverpackungen zeigt sich weitgehend zufrieden mit dem Entwurf des Verpackungsgesetzes. An einigen Stellen seien noch Nachbesserungen nötig. Auch bezüglich der Umsetzung der geplanten Verwertungsquoten.

Entwurf für Verpackungsgesetz: Handel zeigt sich zufrieden


Mit Blick auf die gestrige Anhörung zum Verpackungsgesetz im Bundesumweltministerium zeigt sich der Handel insgesamt zufrieden, dass nun der Grundstein für den Aufbau einer Zentralen Stelle gelegt wird. Aus Sicht der Handelsverbands HDE bedarf es jedoch einiger Nachbesserungen am aktuellen Gesetzentwurf.

„Insgesamt ist der Entwurf ein wichtiger Schritt in Richtung sicherer und effizienter Erfassung und Verwertung aller Verpackungen. Insbesondere der angestrebte Aufbau einer Zentralen Stelle ist für die Funktionsfähigkeit des Recyclingsystems unverzichtbar“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Bedauerlich sei, dass das ursprünglich angestrebte Wertstoffgesetz mit Quoten für stoffgleiche Nichtverpackungen sich nicht habe durchsetzen können.

Nachbesserungsbedarf sieht der HDE bei der im Gesetzentwurf vorgesehenen Pflicht des Handels zur Kennzeichnung von Ein- und Mehrwegflaschen in den Geschäften. „Getränkeindustrie und Handel haben sich bereits vor einiger Zeit freiwillig zu einer Einwegpfand-Kennzeichnung direkt auf dem Etikett verpflichtet. Eine zusätzliche Kennzeichnungspflicht ist deshalb unnötig“, so Falk weiter. Für die Kunden sei die Kennzeichnung auf der Flasche ohnehin eindeutiger als Schilder an den Regalen.

Darüber hinaus fordert der HDE in seiner Stellungnahme, die Begrifflichkeiten klarer zu gestalten. Die Definition Umverpackung müsse gestrichen werden, da sonst Missverständnisse und Ungerechtigkeiten vorprogrammiert seien. Umverpackungen seien Verpackungen, die der Kunde normalerweise im Geschäft lassen soll. Wenn Kunden jedoch diese Verpackungen mitnehmen, so gelange diese in die Gelbe Tonne, ohne dass für die Entsorgung eine Lizenzgebühr bezahlt wurde. Deshalb sollten diesbezüglich eindeutigere Definitionen gelten.

Stufenplan für Umsetzung der Verwertungsquoten

Auch die IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen unterstützt den Entwurf für das Verpackungsgesetz. Der Referentenentwurf garantierte eine sichere und effizientere Weiterentwicklung des privatwirtschaftlichen Systems und trage damit auch zu einem Abbau des jetzigen Investitionsstaus im Bereich der Sortierung und Verwertung bei, erklärt der Verband.

Wie die IK hervorhebt, sei der vorgesehene Aufbau einer Zentralen Stelle in privatwirtschaftlicher Trägerschaft ein wesentlicher Punkt. Mit der Zentralen Stelle werde künftig eine umfassende Lizenzierung durch die Inverkehrbringer von Verpackungen gewährleistet. Auch die Sicherung eines fairen Wettbewerbs unter den dualen Systemen sei eine weitere wesentliche Aufgabe dieser neuen Organisation.

Die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der Verwertungsquoten bezeichnet die IK als sehr ambitioniert. Deshalb sollte ein Stufenplan vorgesehen werden, um die entsprechenden Investitionen und eine gleichbleibend hohe Qualität des Recyclings zu ermöglichen.

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