bvse zum Verpackungsgesetz

Der bvse hält die Stoßrichtung des geplanten Verpackungsgesetzes für richtig. Manche Regelungen seien allerdings noch ausbaubedürftig. Vor allem die Anforderungen an die Qualitäten müssten wesentlich erhöht werden.

„Erhöhung der Recyclingquoten reicht nicht aus“


Trotz ausbaubedürftiger Regelungen sieht der bvse im vorgelegten Referentenentwurf für das Verpackungsgesetz eine Chance, die aktuelle Rechtslage bei der Verpackungsentsorgung zu verbessern. Der Verband begrüßt vor allem die Beibehaltung des privatwirtschaftlichen Systems, die bessere Kontrolle der Dualen Systeme durch eine Zentrale Stelle und die „durchweg ambitionierteren“ Recyclingquoten. Dennoch müssten noch einige Lücken geschlossen und gute Ansätze weiter ausgebaut werden.

„Insgesamt sind die im Entwurf enthaltenen Regelungen schon einmal besser als die aktuelle Rechtslage” so bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock. „Allerdings reicht beispielsweise die überfällige Erhöhung von Recyclingquoten alleine nicht aus.“ Vor allem die Anforderungen an die Qualitäten müssten wesentlich erhöht werden. Hierzu bedürfe es der Festlegung von Standards zur qualitativen, aber auch quantitativen Verbesserung der zur Verfügung stehenden Sekundärrohstoffe in der gesamten Kette – von der Sammlung und Sortierung, über die Aufbereitung bis zur Verwertung.

Insolvenzfeste Sicherheiten

Der bvse hält an der Forderung fest, alle Organe der Zentralen Stelle mit Vertretern der privaten Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft zu besetzen. Nach dem vorliegenden Entwurf soll im Kuratorium ein Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vertreten sein, nicht jedoch ein Vertreter der privaten Entsorgungsbranche. „Dies akzeptieren wir nicht“ so Rehbock. Das Kuratorium der Zentrale Stelle soll die Grundsätze der Geschäftspolitik festlegen sowie den Vorstand bestellen und entlassen.

Der bvse vermisst in dem Entwurf ebenfalls eine Verpflichtung der Dualen Systeme, obligatorische insolvenzfeste Sicherheiten für die bereits erbrachten und in der Zukunft durch Drittbeauftragte geleisteten beziehungsweise zu leistenden Leistungen zu stellen. Der Verband will dazu im Rahmen des Anhörungsverfahrens weitere Vorschläge formulieren.

Nachdem nun der Referentenentwurf in die Ressortabstimmung gegeben wurde, plädiert der bvse für eine zügige gesetzgeberische Umsetzung. „ Wir werden uns aktiv mit weiteren Verbesserungsvorschlägen in den Gesetzgebungsprozess einbringen, weil wir ein gutes Gesetz wollen. Wir werden aber nicht zu denen gehören, die Sand ins Getriebe streuen, um das Gesetzgebungsprojekt doch noch zu verhindern“, so Rehbock.

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