Entsorgung von HBCD

Der Bundesrat hat am Freitag der so genannten POP-Verordnung zugestimmt. Damit wird die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen dauerhaft geregelt. Die Wirtschaft reagiert mit Erleichterung auf die neue Verordnung.

Erleichterung über POP-Verordnung


Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Kabinettsbeschluss über die Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen (POP) verabschiedet. Damit einher geht auch ein Beschluss, die Abfallverzeichnisverordnung anzupassen.

Die Verordnung vor, dass POP-haltige Abfälle zukünftig getrennt gesammelt werden müssen. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Der Weg in die Entsorgungsanlage muss aber nachgewiesen werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle überwachen.

Zugleich stellt die Verordnung sicher, dass alle POP-haltigen Abfälle nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft werden, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, dass in den Abfällen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden müssen.

Zustimmung vom BDE und Dachdeckerverband

Der Entsorgerverband BDE begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Damit werde die Entsorgung von HBCD-haltigen Wärmedammplatten aus Styropor langfristig gesichert. „Durch die Entscheidung des Bundesrates kehrt die Entsorgung von HBCD-haltigen Abfällen in geordnete Bahnen zurück – und das langfristig“, sagte BDE-Präsident Peter Kurth.

Der BDE zeigt sich auch mit dem Beschluss zufrieden, dass POP-Abfälle dem Getrenntsammlungsgebot, dem Vermischungsverbot sowie dem abfallrechtlichen Nachweiswesen unterliegen: „Diesen Kompromiss akzeptieren wir. Mit der angepassten Verordnung ist es in erster Linie gelungen, dass sich die Entsorgungsengpässe vom letzten Jahr nicht wiederholen werden“, so Kurth.

Zustimmung kommt auch vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH). „Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat“, erklärt ZVDH-Hauptgeschäftsführer Ulrich Marx. „Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blickfeld haben.“

Präzisierung von Verbundstoffen

Mit der neuen Verordnung sei nun eine dauerhafte Lösung des Problems gefunden worden, so der Dachdeckerverband. Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen.

Wie der ZVDH weiter erklärt, entfalle für HBCD-haltige Polystyrole die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 Tonnen pro Baustelle und Jahr. Hintergrund sei die fehlende Einstufung als gefährlicher Abfall, außerdem könne der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden. Auch sei die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen worden: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit seien Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.

Aller Voraussicht nach wird die neue Verordnung am 1. September 2017 in Kraft treten.

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