Unlauterer Wettbewerb

Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) hat sich erneut gegen den Wettbewerber Reclay Österreich durchgesetzt. Der Grund: Unrichtige und täuschungsgeeignete Behauptungen.

Erneute Niederlage für Reclay Österreich


Die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) hat sich in einer weiteren Frage zum fairen Wettbewerb zwischen den österreichischen Verpackungssammelsystemen durchgesetzt. Nachdem erst kürzlich der OGH einen Antrag der Reclay UFH GmbH im Sinne der ARA abgewiesen hat, erwirkte nun die ARA ihrerseits einen gerichtlichen Vergleich gegen Reclay Österreich. Dieser betrifft die Aussage Reclays, die ARA sei verpflichtet, ihre Kundenverträge bis Mitte des Jahres zu kündigen. Damit erweckte Reclay Österreich den Eindruck, dass die bestehenden ARA Verträge jedenfalls aufgelöst werden müssten und sich die Kunden der ARA einen neuen Anbieter suchen müssten, teilt die ARA mit.Diese Behauptung von Reclay Österreich sei unrichtig, täuschungsgeeignet und daher auch unlauter. In einem gerichtlich vollstreckbaren Unterlassungsvergleich hatte sich Reclay Österreich am vergangenen Mittwoch (6.8.) verpflichtet, diese Behauptung ab sofort zu unterlassen.

„Wenn ein Mitwerber versucht, sich durch Falschaussagen einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen, können wir das nicht hinnehmen“, betont ARA-Vorstand Werner Knausz und erwartet sich durch den Vergleich ein starkes Signal an den Markt: „Auch in unserer Branche wird Wettbewerb nur dann funktionieren, wenn sich alle Marktteilnehmer an die gesetzlichen Regeln halten. Wir haben in den letzten 20 Jahren intensiv gearbeitet, um das österreichische Verpackungssammelsystem aufzubauen und es zu einem der führenden Systeme in ganz Europa gemacht. Will man diesen Erfolg weiterführen, muss auch im erweiterten Wettbewerb ab 2015 ‚Fair Play‘ gelten.“

Erst vor kurzem hatte der Oberste Gerichtshof die Abweisung eines Antrags von Reclay Österreich auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gegen die ARA bestätigt. Mit Beschluss vom 23. Juli wurde festgestellt, dass die Lizenzpartnerprüfungen, wie sie die ARA durchführt, nicht nur rechtens, sondern auch im Sinne aller Systemteilnehmer sind. Bei den Lizenzpartnerprüfungen kontrollieren von der ARA beauftragte Wirtschaftsprüfer Unternehmen, ob diese die in Verkehr gesetzten Verpackungsmengen richtig gemeldet haben. Die Reclay UFH GmbH, ein Mitbewerber der ARA, hatte die korrekte Abwicklung der Lizenzpartnerprüfungen infrage gestellt und der ARA den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung vorgworfen. Dieser Vorwurf wurde vom OGH geprüft und verneint.

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