Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen

Am vergangenen Wochenende haben Anwohner erneut über Geruchsbelästigungen aus der Behandlungsanlage des Kunststoffrecyclers Eu-Rec geklagt. Die SGD Nord hat reagiert – mit einer Anordnung.

Erneute Probleme bei Eu-Rec


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord gestern den Rechtsanwälten der Eu-Rec GmbH eine Anordnung zukommen lassen. Der Bescheid ordnet die unverzügliche Instandsetzung der Filteranlage an. Wie die SGD mitteilt, muss Eu-Rec anschließend die Wiederherstellung der vollen Wirksamkeit der Filteranlage durch Messungen eines Sachverständigen belegen,

Darüber hinaus darf die Abfallentsorgungsanlage erneut nur mit vorgewaschenem Material und ohne Nutzung der Folienwaschanlage betrieben werden. Erst wenn der Nachweis erbracht ist, dass die Filteranlage wieder in vollem Umfang wirksam ist, kann der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden. Befolgt Eu-Rec die Anordnung der SGD Nord nicht, droht dem Unternehmen ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro.

Hintergrund der Anordnung sind erneute Beschwerden, die am vergangenen Wochenende wegen Geruchsbelästigungen in Trier-Pfalzel bei der SGD Nord eingegangen. Die SGD Nord hatte sich daraufhin vor Ort einen Eindruck von den auftretenden Gerüchen verschafft. Dabei wurde festgestellt, dass in dem Bereich, in dem das Wohngebiet an das Hafengebiet grenzt, deutliche Gerüche wahrzunehmen waren. Die Gerüche konnten laut SGD eindeutig der Abfallentsorgungsanlage der Eu-Rec GmbH zugeordnet werden. Eine anschließende Überprüfung im Betrieb zeigte tatsächlich augenscheinliche Mängel an der Filteranlage, heißt es seitens der Genehmigungsbehörde.

Die SGD geht davon aus, dass in der Nachbarschaft keine erheblichen Geruchsbelästigungen mehr auftreten, sofern der Grenzwert von 500 Geruchseinheiten (GE) pro Kubikmeter Abluft eingehalten wird. Dies bedeute allerdings nicht, dass dort gar keine auf die Anlage zurückzuführenden Gerüche mehr auftreten dürften, betont die Behörde. An bis zu 10 Prozent der Jahresstunden dürfen nach der Geruchsimmissionsrichtlinie (GIRL) in Wohngebieten Gerüche von Industriebetrieben wahrnehmbar sein, ohne dass dies schon als erhebliche Belästigung zu werten ist, heißt es.

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