Stahlwerksschlacken

Verkehrte Welt: Mit der Ersatzbaustoff-Verordnung werden Stahlwerksschlacken im Straßenbau eingeschränkt, während der Einsatz von Naturbaustoffen forciert wird. Das kann nicht im Sinne der Ressourceneffizienz sein, kritisieren Experten.

„Ersatzbaustoff-Verordnung gefährdet die Ressourceneffizienz“


Die Stahlindustrie befürchtet, dass die geplante Ersatzbaustoff-Verordnung die Verwendung von Stahlwerksschlacken als Baustoff massiv einschränkt. Wie das FehS-Institut für Baustoff-Forschung mitteilt, könnten jährlich bis zu 40 Prozent des in Deutschland erzeugten Materials nicht mehr eingesetzt werden. Das entspreche einer Menge von rund zwei Millionen Tonnen.

Das FehS-Institut stützt sich dabei auf eine Untersuchung des Clausthaler Umwelttechnik Instituts (Cutec). Darin nehmen die Cutec-Experten an, dass die Schlacke nur noch eingeschränkt genutzt werden kann, wenn die Ersatzbaustoff-Verordnung wie geplant umgesetzt wird. Für diesen Fall erwartet Cutec, dass künftig rund zwei Millionen Tonnen Schlacke jährlich deponiert werden müssten. Dies betreffe die Schlackenklassen HOS-2 (Hochfenschacke), SWS-2, SWS-3 (Stahlwerksschlacken), EDS-2 sowie EDS-3 (Edelstahlschlacken).

Die zu deponierende Menge würde somit jährlich eine Fläche von circa 385 Hektar beanspruchen. „Dies entspricht einer Fläche von 400 Fußballfeldern“, sagt Rolf Höffken, Vorstandsvorsitzender des FEhS-Instituts für Baustoffforschung.

Im schlimmsten Fall würden die Nebenprodukte aus der Stahlerzeugung als Straßenbaumaterialien sogar gänzlich verboten, so dass rund fünf Millionen Tonnen Schlacke abgelagert werden müssten. In diesem Szenario müssten die Nebenprodukte komplett durch Primärmaterialien ersetzt werden. Das würde laut Cutec einen Flächenverbrauch von circa 985 Hektar pro Tag nach sich ziehen – ein Zusatzbeitrag von etwa vier Prozent des heutigen Verbrauchs.

„Einschränken schießen über das Ziel hinaus“

Nach Meinung der Cutec-Experten belegen die Ergebnisse, „dass ein alleiniges oder auch nur weitestgehendes Abstellen auf Aspekte des Boden- und Gewässerschutzes, wie in der Ersatzbaustoffverordnung vorgesehen, einer ganzheitlichen Bewertung im Sinne der Ressourceneffizienz eher entgegensteht“.

Das FEhS-Institut leitet daraus die Forderung ab, in der geplanten Mantelverordnung die Bereiche Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz ausgewogen zu berücksichtigen. „In der derzeit diskutierten Fassung werden Einschränkungen für den Einsatz von Eisenhüttenschlacken vorgenommen, die über das Ziel eines umfassenden Boden- und Gewässerschutzes hinausschießen“, heißt es. Dieser Einsatz müsse weiterhin möglich sein.

Darüber hinaus formulieren FehS und die Stahlindustrie noch weitere Änderungsvorschläge:

  • Gleiches Prüfverfahren für ausgebaute Baustoffe und frisch aufbereitetes Material: Damit würde die Feststoffuntersuchung für Eisenhüttenschlacken nach Ablauf der Nutzungszeit entfallen. Die Forderung von Feststoffuntersuchungen für Baustoffe nach Ablauf der Nutzungszeit führe zu schlechterer Bewertung durch den potenziellen Anwender und damit schon vor dem Ersteinsatz zur Ablehnung, argumentiert das FehS.
  • Anerkennung als Nebenprodukt für Hochofenstückschlacken und Stahlwerksschlacken der Klassen 2 und 3: Ansonsten würden eingeführte Nebenprodukte zum Abfall, Produktentwicklungen/Markaufbau der vergangen Jahrzehnte zunichte gemacht.
  • Keine Festlegung von Mindesteinbauvolumina
  • Substanzielle Anhebung der Auslaugwerte für Molybdän (auf ≤ 200 μg/l, Vanadium (auf ≤ 300 μg/l) und Fluorid (auf ≤ 2,0 mg/l) für die Klasse SWS-1: Damit könnten bewährte Baustoffe weiter vermarktet werden, so das FehS-Institut.

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