Kritik am Entwurf des ElektroG

Ungenau, keine klaren Vorgaben und nicht ehrgeizig genug: Die Deutsche Umwelthilfe hält den Entwurf für das neue Elektrogesetz für ungeeignet, um die Sammlung und Verwertung zu verbessern. Das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent für das Jahr 2019 werde kaum erreichbar sein, befürchtet der Umweltverband.

„Es fehlen grundlegende Voraussetzungen“


Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wird der aktuelle Entwurf für das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) nicht dazu beitragen, die Sammelmengen und die Wiederverwendung von Elektroaltgeräten signifikant zu erhöhen. Sie fordert das zuständige Bundesumweltministerium (BMUB) auf, das Gesetz dringend nachzubessern, bevor es in die Abstimmung in den Bundestag geht.

Kritik übt der Verband gleich an mehreren Stellen des Entwurfes. So nehme der aktuelle Gesetzentwurf den Handel nicht ausreichend in die Pflicht, Elektroaltgeräte zurückzunehmen. „Die geplante Verpflichtung der Rücknahme durch den Handel unterscheidet sich kaum von der bestehenden freiwilligen Rücknahme und führt zu keiner Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit“, moniert DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „In der Folge wird das gesetzliche Sammelziel von 65 Prozent für das Jahr 2019 kaum erreichbar sein. Betroffen von der Rücknahme sind statt allen Vertreibern nun nur noch 9.000 große Elektro-Geschäfte.“

Weil der Gesetzentwurf außerdem die Verbraucherinformationspflichten sehr ungenau formuliert und keine klaren Vorgaben für den Handel zu Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern macht, fehlen aus Sicht der DUH grundlegende Voraussetzungen für eine Erhöhung der Sammelmenge.

Zu niedrige Recyclingquoten

Mit Unverständnis reagiert der Umweltverband auch auf die im Entwurf festgelegten Recyclingziele. Diese seien vollständig aus der europäischen Richtlinie 2012/19/EU übernommen worden und bildeten den kleinsten gemeinsamen Nenner aller EU-Mitgliedstaaten. Für Deutschland gebe es somit keinen Anreiz für eine Steigerung des Recyclings.

„Die deutschen Recyclingquoten für Elektroaltgeräte sind in der Praxis bereits jetzt höher als die vorgegebenen Quoten aus Brüssel. Bei den meisten Gerätekategorien ist deshalb eine Erhöhung der Recyclingquoten um zusätzlich zehn Prozent notwendig, um die bereits erreichten Werte in Deutschland gesetzlich abzusichern“, sagt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft, Thomas Fischer. Er verweist darauf, dass die erreichte Recyclingquote für Elektrogeräte in Deutschland bereits 2010 bei durchschnittlich 83 Prozent lag, während die ab August 2015 in der EU geltende Zielwerte zwischen 55 und 85 Prozent vorgibt.

Das ElektroG gibt nach Auffassung der DUH außerdem keine ausreichenden Impulse, um die Wiederverwendung von Elektrogeräten zu fördern. Nach wie vor werde Mitarbeitern von Reparaturwerkstätten der Zugang zu wiederverwendbaren Geräten erschwert oder unmöglich gemacht. Die Reparatur funktionierender Geräte sei aufgrund fest verbauter Batterien und Akkumulatoren für den Nutzer schwierig bis unmöglich. Der Gesetzentwurf sanktioniere fest verbaute oder verklebte Akkus nicht, die Kunden bei Defekten oft zu einem Neukauf zwingen.

In Deutschland regelt das ElektroG seit 2005 den Umgang mit Elektroaltgeräten. Sein Ziel ist es, Schadstoffe in der Elektronik zu reduzieren, defekte Elektrogeräte einem Recycling zuzuführen und Abfälle durch Wiederverwendung zu vermeiden. Am kommenden Montag (23.2.2015) beginnt die parlamentarische Arbeit zur Verabschiedung des neuen ElektroG. Die Stellungnahme der DUH zur Novelle des Elektrogesetzes finden Sie hier.

 

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