Novelle der Gewerbeabfallverordnung

Der Entwurf zur Novelle der Gewerbeabfallverordnung wird das Recycling nicht stärken, sondern schwächen, befürchtet der bvse. Im schlimmsten Fall könnten die geplanten Regelungen sogar die Getrennthaltungspflichten unterlaufen. Der Verband schlägt andere Maßnahmen vor - beispielweise Inputkontrollen bei Müllverbrennungsanlagen.

„Es geht wohl eher um kommunale Interessen“


Der bvse zeigt sich vom Entwurf der Gewerbeabfallverordnung enttäuscht. Mit dem Entwurf entstehe der Eindruck, dass gemischt anfallende Abfälle zur energetischen Verwertung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern anzudienen sind, erklärte bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock heute vor Journalisten in Bonn. Doch das widerspreche der klaren Aufgabenteilung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz schreibe vor, dass nur Beseitigungsabfälle aus dem Gewerbe andienungspflichtig sind. „Wer hier ein Schlupfloch für die Kommunen einbaut, der verschiebt die Gewichte auch im Bereich des Gewerbeabfalls hin zu kommunalen Unternehmen und weg von der privaten Sekundärrohstoff- und Recyclingwirtschaft“, kritisierte Rehbock. Dadurch erweise man auch dem Ziel, das Recycling zu fördern, einen Bärendienst. „Da eine Vielzahl von Kommunen eigene Müllverbrennungsanlagen betreiben, wird die jetzt vorgeschlagene Regelung dazu führen, dass viele recyclingfähige Gemische über die öffentlich-rechtliche Andienung in die Müllverbrennungsanlagen gelangen“, sagt der Hauptgeschäftsführer voraus. „Damit wird das Recycling nicht gestärkt, sondern weiter geschwächt.“

Nach Rehbocks Auffassung geht es mit wohl eher darum, mit der Novelle den kommunalen Interessen gerecht zu werden. Nur so sei zu erklären, warum der vorliegende Arbeitsentwurf keine Möglichkeit für den Gewerbetreibenden vorsieht, mit darstellbarem Aufwand nachzuweisen, dass bei ihm keine Beseitigungsabfälle anfallen, die er dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger andienen müsste.

Weniger Getrennthaltung, mehr Gemischtsammlung

Kein gutes Haar ließ Rehbock auch an den geplanten Recyclingquoten. Gemäß Verordnungsentwurf müssen bei der Sortierung mindestens 85 Prozent werthaltige Abfälle aussortiert werden. Aus dieser Menge wiederum müssen mindestens 50 Prozent einem Recyclingverfahren zugeführt werden. „Wir sprechen uns gegen diese Quotenvorgaben aus und zwar deshalb, weil diese Quoten bei den Vorbehandlungsanlagen erzielt werden sollen“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer. „Die triviale Erkenntnis, dass eine Behandlungsanlage nur aussortieren kann, was auch im Input vorhanden ist, lassen die geforderten Quoten schlicht nicht zu.“

Würde die Getrennthaltungspflicht bei den Abfallerzeugern ernst genommen, dann könnten die Gemische gar nicht mehr so viele Wertstoffe enthalten, als dass die vorgegebenen Quoten erfüllt werden können, sagte Rebock. „Es besteht sogar die Gefahr, dass aufgrund dieser unrealistischen Vorgaben die Vorbehandlungsanlagen geradezu gezwungen werden, ihre Kunden zu weniger Getrennthaltung und mehr Gemischtsammlung aufzufordern, um die Quoten irgendwie zu erreichen.“

Anstelle der Vorgaben „nicht erreichbarer“ Sortier – und Recyclingquoten schlägt der bvse vor, eine Abfallbilanzpflicht für Abfallerzeuger und -besitzer zur Stärkung der Getrennthaltungspflichten einzuführen. Mit der Bilanz müsse der gewerbliche Abfallbesitzer dokumentieren, dass seine Abfälle vorrangig getrennt erfasst und dem Recycling zugeführt werden. Gleichzeitig sollten behördliche Kontrollen den Input der etwa 60 Müllverbrennungsanlagen überprüfen. Das ist aus Sicht des bvse eine wesentliche Vollzugserleichterung gegenüber dem vorliegenden Arbeitsentwurf. Hier müssten die Behörden hunderte Vorbehandlungsanlagen kontrollieren.

Was Rehbock auch „extrem ärgert“, ist, dass der Arbeitsentwurf keine Differenzierung zwischen der Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen und der Verbrennung in Ersatzbrennstoffanlagen macht. Diese Differenzierung sei in einem vorgelagerten UFOPLAN-Gutachten des Umweltbundesamtes zu Recht vorgenommen worden. „Das Ziel der Gewerbeabfallverordnung muss es doch sein, die Abfälle, die nicht recycelt werden können, zumindest möglichst effizient, das heißt mit einer möglichst hohen Energieausbeute, zu verbrennen“, so der Hauptgeschäftsführer. „Daher ist unsere Forderung klar: Nach dem Abschöpfen des Recyclingpotenzials ist sicherzustellen, dass die thermische Nutzung vorrangig in energetisch effizienten Anlagen mit hohen Nettowirkungsgraden von mindestens 50 Prozent erfolgt.“

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