Beschluss der EU-Minister

Die EU sagt den Plastiktüten den Kampf an. Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, Ziele für die Verminderung des Tütenverbrauchs festzulegen. Das Bundesumweltministerium hält sich jedoch zurück.

EU ermöglicht Verbot von Plastiktüten


Die EU-Minister haben am Montag grünes Licht für eine EU-Richtlinie gegeben, die die Drosselung des Plastiktütenverbrauchs zum Ziel hat. Die Minister wollen den Verbrauch in den EU-Staaten bis 2019 von aktuell rund 200 Stück pro Kopf auf 90 Stück reduzieren. Bis 2025 soll der Pro Kopf-Verbrauch weiter auf 40 Stück sinken. Der EU-Ministerrat hat die geplante Richtlinie bereits abgesegnet, nun muss noch das Europäische Parlament zustimmen.

Anzahl der einmal verwendeten und weggeworfenen Plastiktüten je Verbraucher in der Europäischen Union nach Ländern im Jahr 2010 Zur Umsetzung der Ziele können die nationalen Regierungen den Verbrauch von Plastiktüten besteuern oder ganz gänzlich verbieten. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat noch nicht entschieden, wie sie die Zielvorgaben umsetzen will. Derzeit spreche „nichts dafür, in Deutschland Abgaben oder Verbote zur Reduzierung des Verbrauchs an Plastiktüten einzuführen“, sagte sie der dpa.

Die CDU fordert, die Richtlinie durch eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels umzusetzen. „Angesichts des erreichten Standes beim Verbrauch und beim Recycling von Kunststofftüten wäre ein Verbot der Kunststofftüte unverhältnismäßig“, betonen die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marie-Luise Dött und der zuständige Berichterstatter, Thomas Gebhart. „Sinnvoll ist dagegen eine freiwillige Selbstverpflichtung des Handels, mit der der Einzelhandel zusagt, Tüten nur noch gegen ein Entgelt abzugeben. Das funktioniert bereits seit vielen Jahren problemlos im Lebensmitteleinzelhandel und hat zu einem bewussteren Tütengebrauch bei den Verbrauchern geführt.“

Die beiden CDU-Politiker fordern Umweltministerin Hendricks auf, Gespräche mit dem Handel über eine Ausweitung der freiwilligen Selbstverpflichtung auf Bereiche über den Lebensmittelhandel hinaus zu führen. Im Jahr 2010 verbrauchten die Deutschen pro Kopf 64 Plastiktüten. Aktuell liegt der Verbrauch bei 76 Plastiktüten pro Bundesbürger.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) betonte in einer Stellungnahme, dass eine staatliche Vorschrift zur Umsetzung der geplanten EU-Richtlinie unnötig sei. „Der Lebensmittelhandel in Deutschland hat bereits vor Jahrzehnten mit einer Selbstverpflichtung, Tragetaschen kostenpflichtig an den Endverbraucher abzugeben, ein Zeichen gesetzt“, so HDE-Geschäftsführer Kai Falk. Viele Händler würden darüber hinaus den Kunden Alternativen zur Kunststofftüte wie beispielsweise Tragetaschen aus Baumwolle oder Kunststoff-Fasergewirk anbieten.

„Die Vermüllung der Landschaft und der Meere durch Tüten stoppen wir am effektivsten mit funktionierenden Recycling- und Verwertungsstrukturen. Deutschland kann hier europaweit ein gutes Vorbild sein“, so Falk weiter. Hierzulande gewährleiste das duale System, das vom Handel durch seine Lizenzentgelte für Verpackungen wie beispielsweise Plastiktüten finanziert wird, dass etwa 99 Prozent aller Tüten verwertet und nicht in die Umwelt entsorgt würden. Eine staatliche Vorschrift, die die Ausgabe von Plastiktüten generell kostenpflichtig mache, sei dagegen unnötig und nicht zielführend.

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