Wegen Verletzung abfallrechtlicher Vorschriften

Die Umsetzung abfallrechtlicher Vorschriften in EU-Mitgliedstaaten bleibt ein Problem. Aktuell geht die EU-Kommission wieder gegen einige Länder vor. Manche Fälle werden vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

EU-Kommission geht gegen säumige Mitgliedstaaten vor


Unter anderem verklagt die EU-Kommission Rumänien vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Land hat die überarbeiteten EU-Rechtsvorschriften über Verpackungsabfälle nicht in nationales Recht umgesetzt. Die EU-Mitgliedstaaten mussten die erforderlichen Vorschriften in Kraft setzen, um der Richtlinie spätestens am 30. September 2013 nachzukommen. Nachdem Rumänien die ursprüngliche Frist überschritten hatte, wurde dem Land am 29. November 2013 ein Aufforderungsschreiben übermittelt. Darauf folgte am 11. Juli 2014 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Mehr als eineinhalb Jahre nach Ablauf der Frist ist die Richtlinie nun noch immer nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt. Die Kommission hat daher nach eigenen Angaben beschlossen, Rumänien vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen.

Vor dem Gerichtshof werden auch Polen und Slowenien verklagt. Beide Länder haben es laut Kommission versäumt, die EU-Rechtsvorschriften für das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten bis 14. Februar 2014 in nationales Recht umzusetzen. Die Vorschriften sind eine „Neufassung“ der vorherigen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte und enthalten eine Reihe neuer oder wesentlich geänderter Bestimmungen. Keiner der beiden Mitgliedstaaten habe auch nur eine dieser neuen oder wesentlich geänderten Bestimmungen umgesetzt, so der Vorwurf der Kommission. Sie beantragt für Polen die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 71.610 Euro pro Tag, bis das Gesetz in Kraft getreten ist. Für Slowenien fordert die Kommission die Verhängung eines Zwangsgelds in Höhe von 8.408,40 Euro pro Tag, bis das Gesetz in Kraft getreten ist.

Um dieselben Rechtsvorschriften geht es auch im Fall Slowakei. Allerdings droht eine Klage erst im nächsten Schritt. Zunächst übermittelt die Kommission der Slowakei eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Grund ist auch hier die fehlende Umsetzung der neuen Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EEAG) in nationales Recht bis 14. Februar 2014. Nachdem die Slowakei die ursprüngliche Frist hatte verstreichen lassen, erhielt sie am 31. März 2014 ein Aufforderungsschreiben. Da das neue Abfallgesetz, mit dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden soll, erst am 1. Januar 2016 in Kraft tritt, übermittelt die Kommission nunmehr die mit Gründen versehene Stellungnahme. Reagiert die Slowakei nicht binnen zwei Monaten, kann die Kommission Klage vor dem Europäischen Gerichtshof einreichen.

Auf der Liste der Kommission steht auch Bulgarien. Das Land hat seine Rechtsvorschriften nicht vollständig mit den EU-Vorschriften über die Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie in Einklang gebracht. Die Bergbauabfallrichtlinie soll schädliche Auswirkungen der Bewirtschaftung von Abfällen aus der mineralgewinnenden Industrie auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt verhindern beziehungsweise soweit wie möglich verringern. Da das bulgarische Recht eine Reihe von Mängeln enthält, die zu einem niedrigeren Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und/oder die Umwelt führen könnten, übermittelte die Kommission im Januar 2014 ein Aufforderungsschreiben. Bulgarien hat die erforderlichen Maßnahmen aber immer noch nicht verabschiedet, so dass die Kommission nunmehr eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Reagiert Bulgarien nicht binnen zwei Monaten, kann ebenfalls Klage vor dem Gerichtshof der Europäischen Union erhoben werden.

Schlussendlich hat die Kommission das Vereinigte Königreich zur Einhaltung der EU-Vorschriften über Industrieemissionen bei kleinen Altölverbrennungsanlagen aufgefordert. Solche Anlagen werden häufig in Werkstätten oder Autoreparaturbetrieben für die Verbrennung von Altöl zur Wärmegewinnung genutzt und unterliegen keiner oder nur einer geringfügigen Umweltschutzkontrolle. Deshalb tragen sie laut Kommission zur lokalen Luftverschmutzung bei und bedeuten eine Gefahr für die Gesundheit der Arbeitnehmer in diesen Betrieben. Weil das Vereinigte Königreich den Betrieb dieser Anlagen in England und Wales weiterhin zulässt, verstößt das Land gegen die Richtlinie über Industrieemissionen, die auf eine Verringerung der Umweltverschmutzung aus unterschiedlichen industriellen Quellen abzielt. Die Kommission hat deshalb in dieser Woche ebenfalls eine mit Gründen versehene Stellungnahme versandt.

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