Reform der EU-Biokraftstoffpolitik
Die Chancen für einen Kompromiss zwischen EU-Ministerrat und Europäisches Parlament haben sich verschlechtert. Der Ministerrat lehnt eine Anhebung der Mindestquote für Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen ab.
EU-Ministerrat lehnt ehrgeizige Ziele für Biokraftstoffe ab
Das Europäische Parlament scheint sich mit seiner Forderung nach einer Reduzierung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen nicht durchzusetzen. Wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) mitteilt, hat der EU-Energieministerrat am 13. Juni die vom Parlament geforderte Senkung der Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen (Treibhausgasquote) nicht beschlossen. Die für Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen vorgesehene Mindestquote von nur 0,5 Prozent ist aus Sicht des BDBe allerdings völlig unzureichend und nicht einmal für alle Mitgliedstaaten obligatorisch.
Die vom EU-Energieministerrat empfohlenen Biokraftstoffziele von 7 Prozent für marktetablierte Biokraftstoffe und nur 0,5 Prozent für Biokraftstoffe der 2. Generation reichen laut BDBe für die Erfüllung des geltenden Mindestanteils von 10 Prozent erneuerbarer Energien im Verkehr bei weitem nicht aus. Der Vorschlag, Biokraftstoffe der 2. Generation doppelt und Strom bis zu fünffach anzurechnen, sei ein Bilanzierungstrick, der höhere Treibhausgasemissionen bewirke, so der Verband.
„Mit diesem Beratungsergebnis wurde die Chance vertan, eine Perspektive für technische Innovationen und langfristige Investitionen zugunsten des Klimaschutzes aufzutun“, erklärte BDBe-Geschäftsführer Dietrich Klein. „Es ist zu hoffen, dass das EP seine Forderung nach Verschärfung und Fortschreibung der Treibhausgasquote bei Kraftstoffen für den Zeitraum nach 2020 durchsetzen wird. Die vorgesehene Berichterstattung über Landnutzungsänderungen durch Produktion von Biokraftstoffen lehnen wir als sinnlosen bürokratischen Aufwand ab.“