Maßnahmen für neues Kreislaufwirtschaftspaket

In der heutigen Plenarsitzung haben die EU-Parlamentarier mit großer Mehrheit für den Initiativbericht des Umweltausschusses gestimmt. Sie fordern damit verbindliche Regeln für den Ausbau der europäischen Kreislaufwirtschaft. Nun ist die Kommission am Zuge.

EU-Parlament beschließt Forderungskatalog für neues Abfallpaket


Das Plenum des Europäischen Parlaments hat den Initiativbericht „Ressourceneffizienz: Wege zu einer Kreislaufwirtschaft“ verabschiedet. In der heutigen Abstimmung hat sich eine deutliche Mehrheit von 394 Abgeordneten für den Berichtsentwurf des Umweltausschusses des EU-Parlaments ausgesprochen. 197 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt, 82 haben sich enthalten. Damit sendet das Parlament ein klares Signal an die EU-Kommission, bis spätestens Ende dieses Jahres den angekündigten Vorschlag zur Überarbeitung des Abfallrechts vorzulegen.

Im Vergleich zum zurückgezogenen Vorschlag der EU-Kommission aus dem vergangenen Jahr fordern die EU-Parlamentarier einige Verschärfungen, vor allem für den Bereich der Abfallverbrennung. Nicht nur, dass die Verbrennung wie auch die Deponierung mit Gebühren belegt werden sollte. Ab 2020 soll die Müllverbrennung – egal ob mit oder ohne Energierückgewinnung – auf nicht recyclingfähigen und nicht biologisch abbaubaren Abfall beschränkt werden.

Neu im angenommenen Bericht des Umweltausschusses ist auch die Einführung eines Verbots der Deponierung von recycelbarem und biologisch abbaubarem Abfall bis 2025. Dasselbe hatte auch die Juncker-Kommission in ihrer Mitteilung gefordert. Vom Vorschlag des generellen Verbots der Deponierung bis 2030 hat sich die Berichterstatterin für das Kreislaufwirtschaftspaket im Umweltausschuss des EU-Parlaments, Sirpa Pietikäinen, aber inzwischen distanziert. Bei der gestrigen Pressekonferenz sagte sie, dass das nicht pauschal, sondern nur für wiederverwertbare Stoffströme gelten soll. Die Juncker-Kommission hatte es in ihrer Mitteilung weniger scharf formuliert: „Die Mitgliedstaaten sollten sich bemühen, die Deponierung bis 2030 praktisch völlig abzuschaffen.“

Pietikäinen ging bei der Pressekonferenz auch auf die Problematik ein, dass Abfallstatistiken zu ungenau und nicht miteinander vergleichbar sind. „Bisher taugen die nicht viel – jeder berechnet es so, wie es ihm passt“, kritisierte sie mit deutlichen Worten. Die Forderung nach einer einheitlichen, präzisen Berechnungsmethode für recycelte Werkstoffe dürfte bei der Kommission auf fruchtbaren Boden fallen. Sie hatte in ihrer Mitteilung dasselbe gefordert.

Des Weiteren tauchen im nun verabschiedeten Bericht auch einige bekannte Punkte auf, die so schon im zurückgezogenen Kommissionspapier formuliert wurden:

  • Festlegung von Anforderungen für eine erweiterte Herstellerverantwortung
  • Unterstützung der verursacherbezogenen Abfallgebührenerhebung („Pay as you throw“-Prinzip)
  • Verbindliche separate Sammlung von biologisch abbaubaren Abfällen ab 2020
  • Erhöhung der Quote für Recycling and Vorbereitung zur Wiederverwendung auf mindestens 70 Prozent der Siedlungsabfälle
  • Sukzessive Erhöhung der Recyclingquote für Verpackungsabfälle ab 2020 auf 60 Prozent, ab 2025 auf 70 Prozent und schließlich ab 2030 auf 80 Prozent
  • Festsetzung spezifischer Zielvorgaben für einzelne Werkstoffe

Anders als im letztjährigen Kommissionspapier geht jedoch weder der Bericht des Umweltausschusses noch die Juncker-Kommission näher auf die Quoten für die einzelnen Werkstoffe ein. Die im ursprünglichen Kommissionspapier festgelegten Quoten für die einzelnen Werkstoffe waren unter anderem auf Widerspruch des Deutschen Bundesrats gestoßen. „Die von der Kommission vorgeschlagenen Quoten sind aus physikalischen und praktischen Gründen unmöglich erreichbar“, stellte die Länderkammer damals fest. Damals war die Rede von einer Recyclingquote von 90 Prozent für Papier und Pappe ab 2025; derselben Quote (90 Prozent) auch für Eisen, Aluminium und Glas, allerdings erst ab 2030; sowie eine Quote von 60 Prozent für Kunststoffe ab 2030 und 80 Prozent für Holz.

Pietikäinen hatte ursprünglich auch gefordert, für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union die gleichen Zielvorgaben festzulegen, um damit ein gleich hohes Umweltschutzniveau in der gesamten EU herbeizuführen und den Binnenmarkt nicht zu schwächen. Darüber hinaus forderte sie die Kommission dazu auf, die Abfallhierarchie streng anzuwenden und den kaskadenförmigen Einsatz von Ressourcen vollständig umzusetzen, vor allem im Fall Biomasse. Auch eine Zielvorgabe für die Reduzierung von Abfällen im Meer um 50 Prozent gegenüber dem Niveau von 2014 fand sich in ihrem Forderungskatalog. Diese sollte bis 2025 erfüllt werden. Davon war im Entwurf des Umweltausschusses jedoch nicht mehr die Rede.

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