Geplantes Verbot schädlicher Kunststoffe

Das Kunststoffrecycling verbucht einen weiteren Etappensieg. Das EU-Parlament hat nun dem Grünbuch der Kommission zugestimmt. Manche Kunststoffprodukte wollen die Parlamentarier sogar komplett verbannen.

Parlament stützt Pläne für Kunststoffrecycling


Auf EU-Ebene schließen sich die Reihen derjenigen, die sich für ein stärkeres Kunststoffrecycling einsetzen. Grundlage ist das Grünbuch für eine europäische Strategie für Kunststoffabfälle, das die EU-Kommission im März vergangenen Jahres veröffentlicht hat. Darin fordert die Kommission eine Reihe von Maßnahmen im Umgang mit Plastikabfällen. Im November hatte der Umweltausschluss des Europäischen Parlaments dem Initiativbericht zum Grünbuch bereits zugestimmt. Nun hat auch das Europäische Parlament grünes Licht gegeben.

Die Parlamentarier wollen die Neuregelungen in die Gesetzesnovelle zur Abfallrahmenrichtlinie, zur Verpackungsrichtlinie sowie in den laufenden „Fitness-Check“ durch die EU-Kommission einbringen. Das Ziel ist es, ein höherwertiges Recycling zu ermöglichen und die Verbreitung schädlicher Kunststoffe einzudämmen. Dazu fordern die EU-Parlamentarier, bestimmte Kunststoffe sukzessive vom Markt zu nehmen und bis 2020 vollständig zu verbieten.

Genannt werden Kunststoffe, die wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge am schädlichsten für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sind. Nach Ansicht des Parlaments sind das beispielsweise Kunststoff-Mikropartikel und solche Kunststoffe, die Schwermetalle und andere Stoffe enthalten, die das Recycling erschweren. Wie aus dem Initiativbericht weiter hervorgeht, sollen darüber hinaus neue Rechtsvorschriften und verbindliche Kriterien für die Recyclingfähigkeit von Altkunststoffen gelten. Für die Sammlung und Sortierung von Altkunststoffen soll eine Quote bis zu 80 Prozent möglich sein. Bislang wird in Europa nur rund ein Viertel der anfallenden Kunststoffabfälle deponiert. 2012 belief sich das EU-weite Aufkommen an Kunststoffabfällen auf 25 Millionen Tonnen. Der größte Teil wird nach wie vor deponiert.

Der Beschluss des EU-Parlaments stößt bei den deutschen Fachverbänden auf breite Zustimmung. Der kommunale Verband VKU verspricht sich von den europäischen Vorgaben zu Design, Zusammensetzung und Verwertung von Kunststoffabfällen einen „großen Beitrag zum Ressourcenschutz“. Der bvse begrüßte insbesondere den Vorrang des Recyclings gegenüber der Verbrennung. „Das ist ein ganz wichtiges Signal, das hoffentlich auch in die EU-Mitgliedstaaten hineinwirkt, denn wir brauchen mehr Anstrengungen, um ein effektives und flächendeckendes Netzwerk für das Kunststoffrecycling in Europa zu schaffen“, erklärte Dirk Textor, Vorsitzender des bvse-Fachverband Kunststoffrecycling.

Kritisch sieht der bvse hingegen die Überlegung, manche Kunststoffsorten ganz zu verbieten. Entscheidend ist aus Sicht des Verbands vielmehr, dass nach der Gebrauchsphase eine sichere Entsorgungsmöglichkeit gegeben ist. Auch die Vorstellungen des Europäischen Parlaments zu den sogenannten Biokunststoffen teilt der bvse nicht. „Wir glauben, dass unter dem Label ‚Bio‘ eine unverhältnismäßige Überbewertung durch die Öffentlichkeit stattfindet“, erklärte Textor. „Diese neuen Kunststoffe sind keine Alternative, sondern können allenfalls eine Ergänzungsfunktion im Kunststoffmarkt einnehmen, aber auch erst dann, wenn sie nicht mehr, wie das bisher der Fall ist, das Recycling herkömmlicher Kunststoffe beeinträchtigen.“

Kritik am Umgang mit Biokunststoffen äußerte auch schon der BDE – allerdings in eine andere Richtung. Aus Gründen des Ressourcenschutzes sei es sinnvoll, den Einsatz von Biokunststoffen zu fördern, teilte der BDE im November anlässlich der Beratung im EU-Umweltausschuss mit. Ein Aufbau adäquater Sammel- und Verwertungsstrukturen sei dabei unerlässlich. „Wir teilen jedoch nicht die Auffassung des Umweltausschusses, dass kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe nicht mehr verbrannt werden sollten“, erklärte BDE-Präsident Peter Kurth. Die Probleme mit biologisch abbaubaren Kunststoffen in Kompost- und Vergärungsanlagen seien hinlänglich bekannt.

„Nicht in jedem Prozess ist eine vollständige Abbaubarkeit gewährleistet, zudem werden diese bei der Aufbereitung als Störstoff erkannt und aussortiert und leisten keinen Beitrag zur Verbesserung der Kompostqualität“, stellt Kurth klar. „Für ein werkstoffliches Recycling sind biologisch abbaubare Kunststoffe ebenfalls nicht geeignet. Die energetische Nutzung biologisch abbaubarer Kunststoffe ist ökologisch vorteilhaft.“

Die Europäische Kommission ist nun aufgefordert, noch vor Ende dieses Jahres, ihre weitere Strategie im Umgang mit Altkunststoffe vorzulegen.

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