Europäische Abfallgesetze

Mit großer Mehrheit haben die EU-Parlamentarier dem europäischen Abfallpaket zugestimmt. Damit haben die Abgeordneten Änderungen an sechs Richtlinien abgesegnet. Bei der Recyclingquote für Hausmüll wurden die Vorschläge der EU-Kommission noch verschärft.

EU-Parlament votiert für strengere Recyclingvorgaben


Ab dem Jahr 2030 sollen in der Europäischen Union 70 Prozent des Hausmülls recycelt beziehungsweise für die Wiederverwendung vorbereitet werden. Das haben die Abgeordneten des EU-Parlaments am heutigen Dienstag beschlossen. Sie fordern damit strengere Vorgaben als die EU-Kommission, die sich für eine Recyclingquote von 65 Prozent ausgesprochen hatte.

Eine Verschärfung beschlossen die EU-Parlamentarier darüber hinaus für die Deponierung von Siedlungsabfällen. Hier verlangen sie, dass bis zum Jahr 2030 lediglich 5 Prozent der Siedlungsabfälle noch deponiert werden dürfen. Die Kommission hingegen will eine Quote von 10 Prozent zulassen.

„Keine Ansprüche durch kommunale Unternehmen“

Weitere Beschlüsse betreffen unter anderem die umstrittene Definition der Siedlungsabfälle. Hier haben sich die Abgeordneten offenbar auf die Seite der Privatwirtschaft gestellt: „Das Europaparlament hat erfreulicherweise unmissverständlich klargestellt, dass über die Definition des Siedlungsabfalls keine Ansprüche zur Bewirtschaftung durch kommunale Unternehmen abgeleitet werden können“, zeigte sich Peter Kurth, Präsident des privaten Entsorgerverbands BDE, zufrieden. „Dies ist wichtig, denn Wettbewerb durch private Dienstleister ist ein wesentlicher Innovationsmotor in diesem Abfallsegment.“

Mit der vorgeschlagenen Berechnungsmethode von Recyclingquoten hingegen ist der BDE unzufrieden. Denn damit würde zum Ausdruck gebracht, dass nur innerhalb der EU eingesetzte Sekundärrohstoffe gutes Recycling seien. Wer gute Voraussetzungen für die Verwendung von aus Abfällen hergestellte Sekundärrohstoffe schaffen möchte, dürfe deren Absatzmärkte nicht einschränken, so Kurth.

Zu den abgelehnten Punkten gehört der Vorschlag, dass sich private Entsorgungsunternehmen an den Dienstleistungsausschreibungen ihrer eigenen Rücknahmesysteme nicht mehr beteiligen dürfen. Der BDE zeigte sich hier erleichtert. „Wir begrüßen, dass das Europaparlament diese Forderung nicht unterstützt. Sie hätte auf dem deutschen Entsorgungsmarkt zu massiven Verwerfungen geführt und den Wettbewerb beispielsweise im Bereich der Verpackungsentsorgung entgegen der Intention des Änderungsvorschlags nicht erhöht, sondern verringert.“

Darüber hinaus stimmten die EU-Parlamentarier auch über das Thema Lebensmittelverschwendung ab. Um sie zu reduzieren, votierten die Abgeordneten dafür, dass die weggeworfenen Lebensmittel bis 2025 um 30 Prozent und bis 2030 um 50 Prozent verringert werden. Vergleichsmaßstab ist jeweils das Jahr 2014.

Nächste Stufe sind Trilogverhandlungen

Die heutigen Beschlüsse des Parlaments waren Teil zahlreicher Abstimmungen zur Überarbeitung der europäischen Abfallgesetzgebung. Mit dem so genannten Abfallpaket standen insgesamt sechs Richtlinien zur Diskussion: Die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Deponierichtlinie und die Richtlinien über Elektroaltgeräte, Altfahrzeuge und Altbatterien.

Nach dem Votum des EU-Parlaments werden nun die sogenannten Trilogverhandlungen eröffnet. Dabei wird in einer Art Vermittlungsausschuss bestehend aus Mitgliedern von EU-Kommission, -Rat und -Parlament über die einzelnen Punkte verhandelt. Nur wenn sich Parlament und Rat einigen können, werden die Novellen verabschiedet.

© 320°/ek | 14.03.2017

Mehr zum Thema
Kreislaufwirtschaft: Deutschland und China vereinbaren Aktionsplan