Bescheid der Genehmigungsbehörde

Die zuständige Genehmigungsbehörde hat die Wiederaufnahme des Betriebs der Eu-Rec GmbH zugelassen. Das Vertrauen in die Geschäftsführung ist aber verloren gegangen. Die Wiederinbetriebnahme ist an personelle Bedingungen geknüpft.

Eu-Rec kann Betrieb wieder aufnehmen


Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat mit Bescheid vom 20.06.2016 die Wiederaufnahme des Betriebs der Eu-Rec GmbH zugelassen. Bedingung ist jedoch, dass ein neuer Betriebsleiter den Geschäftsführer von Eu-Rec vertreten und er seine Aufgaben unabhängig vom Einfluss der bisherigen Geschäftsführer wahrnehmen kann.

„Sowohl vertraglich als auch durch den erlassenen Bescheid ist sichergestellt, dass die Leitung des Betriebs allein und eigenverantwortlich durch diese Person, einem Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Umwelttechnik, wahrgenommen wird“, teilt die SGD Nord mit. „So ist er zum Beispiel bei eventuell auftretenden Mängeln alleine entscheidungsbefugt, den Betrieb der Anlage einzuschränken oder auch ganz einzustellen.“

Sollte durch den neuen Verantwortlichen kein gesetzeskonformer Anlagenbetrieb erreicht werden, kann die Stellvertretererlaubnis durch die SGD Nord jederzeit wieder entzogen werden.

Hintergrund der Auseinandersetzung zwischen SGD Nord und Eu-Rec sind anhaltende Geruchsbelästigungen aus der Behandlungsanlage von Eu-Rec. Anwohner eines benachbarten Stadtteils hatten sich seit Juni 2014 über starke Gerüche beschwert. Die Geruchsimmissionen stammten aus dem zunehmenden Einsatz von Folien aus der DSD-Sammlung, die vergleichsweise stark mit organischen Stoffen verschmutzt waren.

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