Kreislaufwirtschaftspaket

In einer Mammutsitzung stimmte der Umweltausschuss im EU-Parlament über Änderungsanträge in der EU-Abfallgesetzgebung ab. Erste Ergebnisse stehen inzwischen fest. Die Reaktionen aus der Recyclingwirtschaft fallen unterschiedlich aus.

Umweltausschuss positioniert sich zur Abfall-Rahmenrichtlinie


Die Mitglieder des Umweltausschusses im EU-Parlament haben am Dienstag über zahlreiche Änderungsanträge in der europaweiten Abfallgesetzgebung abgestimmt. Insgesamt standen vier Richtlinien auf der Agenda: die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, die Deponierichtlinie und die Richtlinien über Altgeräte, Altfahrzeuge und Altbatterien.

Alleine in der Abfallrahmenrichtlinie standen mehrere hundert Vorschläge zur Abstimmung. Unter anderem ging es um folgende Punkte:

  • Berechnung der Recyclingquote:

Die Parlamentsmitglieder votierten dafür, dass die Recyclingquote künftig anhand des Inputs in abschließende Recyclinganlagen bestimmt wird. „Die Berichterstattung über das Erreichen der Recyclingziele (muss) grundsätzlich auf der Grundlage des dem abschließenden Recyclingverfahren zugeführten Inputs erfolgen“, heißt es in dem angenommenen Vorschlag.

Der europäische Recycling-Dachverband EuRIC hatte zuvor an die Parlamentarier appelliert, den Output eines Abfallaufbereitungsvorgangs als den maßgeblichen Punkt für die Berechnung der Quote zu nehmen. Der Europäische Aluminiumverband begrüßte das Votum des Umweltausschusses.

  • Erweiterte Definition des Begriffs Siedlungsabfälle:

Der Umweltausschuss wies den Vorschlag der EU-Kommission für eine Neu-Definition des Begriffs Siedlungsabfall zurück. Nach dem Willen der Kommission sollte Siedlungsabfall so definiert werden, dass darunter gemischte und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Quellen zu verstehen sind, die in Bezug auf Beschaffenheit, Zusammensetzung und Menge mit Haushaltsabfällen vergleichbar sind. Stattdessen lautet die Definition nun: gemischte Abfälle und getrennt gesammelte Abfälle aus anderen Quellen, die in Bezug auf Beschaffenheit und Zusammensetzung Haushaltsabfällen ähnlich sind.

Der europäische Recyclingverband Fead bedauerte in einer ersten Reaktion, dass somit keine eindeutige Trennung zwischen Siedlungsabfällen und Abfällen aus Industrie und Gewerbe stattfinden kann. Der Kommunalverband VKU wiederum begrüßte das Votum: Damit würden Unsicherheiten bei der Festlegung der Sammelzuständigkeiten in den Mitgliedstaaten vermieden.

  • Recyclingquoten für Bau- und Abbruchabfälle:

Die Ausschussmitglieder sprachen sich dafür aus, auch für Bau- und Abbruchabfälle Recyclingquoten vorzugeben.

  • Deponierung von Siedlungsabfällen:

Die Deponierung soll nach dem Willen der Parlamentarier bis spätestens 2030 auf ein absolutes Minimum begrenzt werden. Ab 2030 darf der Anteil der Deponierung nur noch 5 Prozent betragen. Die EU-Kommission hatte einen Anteil von 10 Prozent vorgeschlagen. Für Mitgliedstaaten, die bislang mehr als 65 Prozent der Abfälle deponieren, gilt die Frist erst ab 2035.

  • Recyclingquote für Siedlungsabfälle:

Ebenfalls zur Zufriedenheit des BDE fiel das Votum der Parlamentarier aus, die Recyclingquote für Siedlungsabfälle auf 70 Prozent zu erhöhen. Der Kommissionsvorschlag sieht bislang eine Quote von 65 Prozent vor.

  • Recyclingfähigkeit:

Der Umweltausschuss hat außerdem zur Kenntnis genommen, dass es bestimmte Materialien gibt, die unendlich recycelt werden können ohne ihre Zusammensetzung zu verlieren. Dazu zählt auch Aluminium. Das Recycling solcher Stoffe soll besonders gefördert werden.

  • Getrenntsammlung von Bioabfällen und Wertstoffen:

Der Umweltausschuss sieht es als sinnvoll an, die EU-weite Getrenntsammlung von Bioabfällen und Wertstoffen nicht zwangsweise einzuführen. So will der Ausschuss Ausnahmen für sehr dünn besiedelte Gebiete zulassen, sofern es in diesen Gebieten ökologischer ist, die Abfälle gemeinsam zu sammeln.

  • Wissensplattform für die Kreislaufwirtschaft:

Mit der Einrichtung und Förderung einer Wissensplattform zur europäischen Kreislaufwirtschaft wollen die Parlamentarier den Austausch von Best-Practice-Beispielen zwischen allen Mitgliedstaaten vereinfachen. „Wir begrüßen daher sehr, dass diese Idee auch Eingang in die heutige Abstimmung gefunden hat“, betonte der VKU.

Die Mammutabstimmung am heutigen Dienstag war Teil der Revision der EU-Abfallgesetzgebung („Kreislaufwirtschafts-Paket“). Alle vier Rahmenrichtlinien sollen überarbeitet werden, im vergangenen Jahr wurden mehrere hundert Änderungsvorschläge gemacht. Laut der europäischen Umweltbehörde European Environmental Bureau (EEB) könnten durch die Revision über 800.000 neue Arbeitsplätze in der EU-Kreislaufwirtschaft entstehen.

Nach Angaben eines Sprechers der EU-Parlaments werden die Richtlinien als Paket im März dem EU-Parlament vorgelegt. Anschließend werden die Gesetzestexte an den Rat der EU weitergeleitet. Parlament und Rat müssen sich dann einigen, nur so kann die neue Richtlinie verabschiedet werden. Der BDE rechnet damit, dass sich das Verfahren bis Ende des Jahres hinziehen wird.

© 320°/ek | 24.01.2017

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