Baumischabfälle

Bei den Wertstoff-Zentren des Entsorgungsverbands Saar können Styropor-Dämmplatten, die mit HBCD behandelt sind, wieder abgegeben werden. Voraussetzung ist, dass sie in Form von Baumischabfällen vorliegen. Möglich macht dies eine Festlegung des saarländischen Umweltministeriums.

EVS nimmt HBCD-haltigen Styropor wieder an


Wie der Entsorgungsverband Saar (EVS) mitteilt, können Styropor-Dämmplatten, die mit dem Flammschutzmittel HBCD behandelt sind, ab sofort wieder als Baumischabfälle bei den EVS Wertstoff-Zentren abgegeben werden. Hintergrund ist eine Vereinbarung des saarländischen Umweltministeriums mit der Müllverbrennungsanlage Velsen.

Laut EVS hat das Ministerium in Abstimmung mit der Anlage Velsen festgelegt, dass eine Behandlung in der Anlage dann unbedenklich ist, wenn das Volumen von angelieferten Baumischabfällen höchstens zu einem Drittel aus HBCD behandeltem Styropor besteht. Dann nämlich würden die vorgegebenen Grenzwerte deutlich unterschritten. Eine Anlieferung von reinem mit HBCD behandeltem Baustyropor an den EVS Wertstoff-Zentren sei dagegen nicht möglich.

Der EVS hatte die Annahme von mit HBCD-behandeltem Baustyropor zwischenzeitlich ausgesetzt, da geklärt werden sollte, ob die seit 1. Oktober geltende Einstufung von HBCD als gefährlicher Abfall einer Behandlung in der AVA Velsen zuwiderlaufen würde. Bei Einhaltung der Grenzwerte sei dies jedoch nicht der Fall, betont der Entsorgungsverband.

Wie der Verband weiter erklärt, entsprächen die jetzt festgelegten Standards für die Anlieferung des HBCD belasteten Materials im Durchschnitt denen der anderen Bundesländer. Nach Darstellung des privaten Entsorgerverbands BDE ist inzwischen eine erste leichte Entspannung bei den Problemen mit der Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle zu verzeichnen. „Erfreulicherweise sehen wir nach den intensiven Protesten der letzten Zeit viel Bewegung bei den Bundesländern. Viele Landesregierungen machen sich daran, Lösungen zu entwickeln“, erklärt BDE-Präsident Peter Kurth.

Kein Flickenteppich

Dennoch mahnt Kurth eine bundesweit einheitliche Regelung an: „Wir begrüßen es, dass die Länder tätig werden. Allerdings sollte daraus auf keinen Fall ein gesetzgeberischer Flickenteppich entstehen. 16 unterschiedliche Einzelregelungen würden einen erheblichen Bürokratie- und Logistikaufwand bedeuten.“

Am besten wäre es nach Auffassung des BDE, HBCD-haltige Abfälle weiterhin als nicht gefährlich einzustufen, so wie es auch Österreich macht. Deshalb sollten die Bundesländer dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums folgen und im Bundesrat eine Entschließung zur Änderung der Abfallverzeichnisverordnung verabschieden. Immerhin hätten schon in der ursprünglichen Abstimmung mit Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen vier Bundesländer ihre Zustimmung verweigert. Dies könnte ein wertvoller Impuls für die ganze Kammer sein, so BDE-Präsident Kurth.

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