Reform der Erbschaftssteuer

Morgen berät der Bundesrat über die Reform der Erbschaftssteuer. Stimmen die Länder zu, müssen kleinere Firmen künftig weniger bezahlen. Kompliziert bleibt das Erbschaftssteuerrecht aber dennoch, kritisieren Experten.

Für kleinere Firmen wird es günstiger


Nach anderthalb Jahren Streit hat der Bundestag das neue Gesetz zur Erbschaftsteuer verabschiedet. Erben von Großunternehmen müssen künftig mehr Steuern zahlen, für kleinere Firmen wird es günstiger. Vereinfacht hat der Gesetzgeber das komplizierte Erbschaftsteuerrecht aber nicht: Es bleibt sehr technisch und bietet viel Gestaltungsspielraum, urteilt eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Stimmt der Bundesrat am morgigen Freitag (1. Juli) der Reform zu, müssen vor allem die Erben größerer Unternehmen mehr Erbschaftsteuer zahlen: Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro werden Erben nicht mehr verschont, es sei denn, sie können nachweisen, dass die Steuer sie überfordern würde.

Dabei schaut der Fiskus allerdings nicht nur auf das Firmen-, sondern auch auf das Privatvermögen. Wer das nicht will, kann das neue Abschmelzmodell nutzen: Demnach fällt der Steuernachlass umso geringer aus, je höher das Erbe ist – beträgt es mehr als 90 Millionen Euro, gibt es grundsätzlich keinen Rabatt mehr.


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Zudem hat der Gesetzgeber den Kapitalisierungszins, mit dem der Unternehmenswert berechnet wird, angehoben. Die IW-Forscher loben das, denn zuletzt entsprach der angesetzte Zins von 5,6 Prozent nicht mehr den tatsächlichen Eigenkapitalkosten. Diese beschreiben die erwartete Rendite für jemanden, der dem Unternehmen Geld gibt.

„Der Gesetzgeber hat die Unternehmen systematisch überbewertet“, sagt IW-Steuerexperte Tobias Hentze. Der neue Zinssatz von 8 Prozent ist realistischer und entlastet vor allem kleine und mittlere Unternehmen. Eine Firma mit beispielsweise 2,5 Millionen Euro Jahresertrag besteuerte der Gesetzgeber nach altem Zins im Erbfall mit 1,5 Millionen Euro, jetzt sind es laut IW-Berechnung nur noch 623.000 Euro.

Einfacher geworden ist das Gesetz allerdings nicht, kritisieren die Forscher. „Es wäre schön, wenn man den Gesetzestext auch als Mittelständler verstehen könnte“, sagt IW-Steuerexperte Martin Beznoska. Das Erbschaftsteuerrecht sei sehr kompliziert und biete allein deshalb viel Gestaltungsspielraum – den wohl die Gerichte erst einmal definieren müssten.

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