Ausblick auf 2016

Die Konjunkturaussichten für die deutsche Abbruchbranche sind gut, gleichwohl droht für 2016 eine dramatische Verteuerung der Entsorgung. Grund ist die geplante Mantelverordnung. Von Johann Ettengruber.

Geplante Mantelverordnung verteuert Entsorgung dramatisch


Von Johann Ettengruber, Vorstandsvorsitzender Deutscher Abbruchverband e.V.

Die deutsche Abbruchbranche ist zufrieden mit dem zurückliegenden Jahr 2015. Der Ausblick in das kommende Jahr 2016 ist ebenfalls zuversichtlich. Wir hatten gut zu tun und gehen davon aus, dass dies auch im Jahr 2016 zunächst so anhalten wird.

Claudia Reiter
Claudia Reiter

Festzustellen ist aber, dass diese gute Konjunkturlage für die Abbruchbranche zum überwiegenden Teil von privaten Bauherren und Investoren getragen wird. Mangels Anlagealternativen ist unverändert eine Investition in Immobilien festzustellen. Bei der öffentlichen Hand hingegen, wo landauf landab marode Rathäuser, Schwimmbäder, Schulen und Kindergärten infolge eines jahrelangen Investitionsstaus jetzt eigentlich nur noch abzubrechen und anschließend neu zu bauen sind, ist bei vielfach finanziell klammen Kommunen hierfür schlichtweg kein Geld da. Zahlreiche Kommunen, überwiegend im Westen der Republik, stehen unter der Haushaltssicherung ihrer Aufsichtsbehörde, und haben bzw. bekommen damit kein Geld für den Abbruch und Neubau ihrer Gebäude. Stattdessen müssen sie über Jahre hinaus je nach Haushaltslage mit stückweisen Sanierungsmaßnahmen leben. Eine Zumutung für alle Betroffenen, die in diesen Gebäuden ihren Arbeitsplatz haben.

Auch auf Bundesebene wird es im nächsten Jahr zu einer weiteren Verschleppung längst überfälliger Sanierungsmaßnahmen kommen. Die jetzt anstehende Umschichtung von öffentlichen Geldern in den Wehretat und für Flüchtlinge wird ganz klar zu Lasten des Straßen- und Brückenbaus gehen. Die somit erst in einigen Jahren stattfindenden Abbruch- und Erneuerungsmaßnahmen werden dann ungleich teurer als zum jetzigen Zeitpunkt.

Wiederverwertungsquote wird sinken

Weitere Kostentreiber durch die öffentliche Hand werden hingegen hausgemacht sein. Wenn die Mantelverordnung so kommen sollte, wie sie im 3. Arbeitsentwurf vorliegt, hat die Bundesregierung selber mit diesem Gesetz für eine dramatische Verteuerung der Entsorgungskosten gesorgt.

So ist es zwar einerseits begrüßenswert, dass für die Verwertung von Bauschutt und Bodenaushub eine bundesweit einheitliche Regelung geschaffen wird. Wenn aber andererseits das Ergebnis davon ist, dass nun im ganzen Land fast alle Baurestmassen und Bodenaushub auf die Deponie müssen, so ist das inakzeptabel.

Durch vorgesehene strengere Grenzwerte und andere Analyseverfahren als bislang wird die Wiederverwertungsquote von Bauschutt und Bodenaushub deutlich geringer ausfallen als bislang. Dazu kommt die vorgeschriebene Deponierung dieser Materialien anstatt Recycling. Und schließlich soll, wovon die süddeutschen Bundesländer mehr betroffen sein werden, die dort bislang unter strengen Auflagen und Kontrollen mögliche Kiesgrubenverfüllung von Baureststoffen ebenfalls durch die Mantelverordnung unterbunden werden. Diese Folgen der Mantelverordnung sind ein ökonomischer und ökologischer Unsinn, den wir alle werden ausbaden müssen. Die Bauherren durch die ihnen dadurch entstehenden höheren Entsorgungskosten, alle Verkehrsteilnehmer durch höheres LKW-Fahrtenaufkommen zu den weit entfernter liegenden Deponien, wodurch auch ein vermehrter CO2-Ausstoß produziert werden wird. Anwohner werden zudem mit der dann erforderlich werdenden Ausweisung neuer Flächen als Deponieraum konfrontiert werden. Die zwangsweise steigenden Entsorgungskosten werden auch wieder dem einen oder anderen einen Anreiz geben, sein Heil in einer illegalen Bauabfallentsorgung zu suchen.

Und diese Vorgaben der Mantelverordnung mit ihren geschilderten Auswirkungen erfolgen im Namen des Umweltschutzes. Ressourceneffizienz im Bauwesen sieht anders aus.

Hier wird es Aufgabe sämtlicher Branchenverbände sein, die Öffentlichkeit und die Bauherren darüber aufzuklären, dass die Verteuerung der Baumaßnahmen nicht aufgrund gestiegener Abbruchkosten eintritt, sondern ausschließlich die Entsorgungskosten sich verteuert haben und zwar aus oben genannten Gründen, den neuen gesetzlichen Vorgaben. Dass hiervon auch die öffentliche Hand als Bauherr betroffen sein wird, scheint sich auch noch nicht bis in alle Amtsstuben herum gesprochen zu haben. Anders ist die Ruhe der öffentlichen Hand gegen diesen Gesetzesentwurf der Mantelverordnung nicht zu erklären.

Die deutsche Abbruchbranche und auch der Deutsche Abbruchverband sind insgesamt gut aufgestellt, um die vor uns liegenden Herausforderungen anzunehmen.

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