Für bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen

Verbraucher sollen künftig schneller erkennen können, ob er sich um bepfandete Einweg-Getränkeverpackungen handelt oder nicht. Dazu stellt die Getränke-Industrie eine bessere Kennzeichnung in Aussicht. Politiker versprechen sich von diesem Schritt eine Stabilisierung der Mehrwegquote.

Getränke-Industrie verspricht bessere Kennzeichnung


Die Hersteller von bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen wollen die Kennzeichnung deutlich verbessern. Künftig sollen auf solchen Verpackungen die drei zusätzlichen Informationen „Einweg“, „Pfand“ sowie die Angabe der Pfandhöhe (0,25 EUR) auf Etiketten von gesetzlich bepfandeten Flaschen und Dosen angebracht werden.

Nach Angaben von Branchenverbänden werden über 40 namhafte Unternehmen der beteiligten Branchen die erweiterte Kennzeichnung bei ihren Verpackungen schrittweise umsetzen. Dadurch würden 84 Prozent des Marktvolumens an pflichtbepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen einbezogen. Eine flächendeckende Umstellung der freiwilligen Kennzeichnung durch die Unternehmen ist bis Ende 2017 geplant.

Mehr Transparenz

„Die Neuregelung schafft für den Verbraucher beim Getränkekauf endlich mehr Transparenz“, erklärten die Verbraucherschutzbeauftragte, Mechthild Heil, sowie der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, Thomas Gebhart. „Bislang war es beim Einkauf oft verwirrend, ob es sich bei der Flasche, Dose oder dem Karton um eine Einweg- oder Mehrwegverpackung handelte.

Durch die eindeutige Kennzeichnung „Einweg“ sowie dem jeweiligen Pfandbetrag habe der Kunde Klarheit und könne sich künftig bewusster für den Kauf von Ein- oder Mehrwegverpackungen entscheiden, so die CDU-Politiker. „Die Einweg-Kennzeichnung von Getränkeverpackungen kann damit dazu beitragen, die seit Jahren sinkende Quote von Mehrwegverpackungen wieder zu heben.“


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Auch der abfallpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Michael Thwes, begrüßt die Verbändeinitiative. Durch die neue Kennzeichnung würde die Transparenz für Verbraucher erhöht. Thews verweist auf den sinkenden Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen. Nach der letzten Erhebung liegt der Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken nur noch bei 45,1 Prozent.

Eine Ursache für das Sinken der Mehrwegquote sei die mangelnde Unterscheidbarkeit zwischen Mehrweg- und Einweggetränkeverpackungen, wenn beide der Pfandpflicht unterliegen, so Thews. Die Verpackungsarten seien in der Praxis schlecht auseinander zu halten. Laut Deutscher Umwelthilfe (DUH) gehen rund 50 Prozent der Deutschen davon aus, dass Pfandflaschen immer Mehrwegflaschen seien.

Thews setzt sich dafür ein, die bestehenden Ausnahmen von der Pfandpflicht wie beispielsweise für Fruchtsäfte oder Milchmischgetränke zu beseitigen. Diese Ausnahmen seien für Verbraucher unverständlich und nicht nachvollziehbar. „Es muss deutlich werden, dass nicht der Inhalt einer Getränkeverpackung über die ökologische Vorteilhaftigkeit entscheidet, sondern die Verpackungsart“, so der SPD-Politiker.

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