Antrag im Bundestag

Jetzt hat sich auch die Bundestagsfraktion der Grünen hinter die Forderungen der Grünen-Landesumweltminister gestellt. In einem Antrag fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, umgehend ein Wertstoffgesetz vorzulegen. Auch sie fordert die Organisationsverantwortung der Kommunen.

Grüne-Fraktion fordert Wertstoffgesetz mit kommunaler Verantwortung


Das von der Grünen-Fraktion geforderte Wertstoffgesetz soll die Intransparenz der Hausmüllentsorgung beenden. Hierfür ist nach Auffassung der Grünen eine grundlegende Neuorganisation erforderlich. Darunter versteht die Fraktion, dass die Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung der in der Wertstofftonne gesammelten Wertstoffe erhalten.

Mit ihrem Antrag verfolgt die Bundestagsfraktion die Linie der Grünen-Landesumweltminister. Die Kommunen sollen die Wahl haben, ob sie die Wertstofferfassung selbst etwa im Wege der Inhouse-Vergabe übernehmen oder sich bei der Erfüllung dieser Aufgaben im Wege der öffentlichen Ausschreibung Dritter bedienen. Die Kommunen wären darüber hinaus für die regelmäßige Information der Bürger über die Verwertung der Wertstoffe in ihrem Gebiet zuständig. Sie hätten die Pflicht, jährlich die Menge der anfallenden Wertstoffe und ihren Verbleib (stoffliche Verwertung oder Verbrennung) darzulegen.

Ferner fordert die Fraktion eine deutliche Erhöhung der Recyclingquoten für Wertstoffe. Dabei sollen sich die Quoten nach den „derzeitigen technischen Möglichkeiten unter Berücksichtigung einer möglichst auch qualitativen Hochwertigkeit des Recyclings“ richten. Vorgesehen ist auch ein Mechanismus zur dynamischen Erhöhung, so dass sich die Quoten selbstständig an den technischen Fortschritt in der Recyclingbranche anpassen und somit weitere Innovationen im Recycling fördern. Die Berechnung der Quoten soll anhand der gesammelten Wertstoffe erfolgen.

Die Grünen wollen zudem geprüft wissen, ob eine Umstellung der Recyclingquoten für aus Abfällen gewonnenen Sekundärrohstoffen im Verhältnis zur eingesetzten Neuware möglich ist. Diese Recyclingquoten müssten perspektivisch auch analog für hausmüllähnlichen Gewerbemüll gelten, heißt es in dem Antrag. Es sei nicht einsehbar, warum in Privathaushalten mühsam getrennt wird, an Unternehmen aber geringere Ansprüche gestellt werden, ihre Abfälle zu recyceln. Das Wertstoffgesetz soll zudem verbindliche Abfallvermeidungsziele für Wertstoffe enthalten, um überdimensionierte und überflüssige Verpackungen zu verhindern.

Malus-System für ökologische Lenkungswirkung

Die finanzielle Verantwortung der Hersteller für die Wertstofferfassung und -verwertung ist für die Grünen-Fraktion unverzichtbar. Die Inverkehrbringer müssten im Rahmen der Finanzverantwortung die Kosten der Erfassung, Sortierung und Verwertung tragen. Perspektivisch sollen schrittweise die bisherigen Lizenzentgelte in eine ökologisch lenkende Ressourcenabgabe umgewandelt werden, um die Produktverantwortung zu stärken. Die Ressourcenabgabe müsse dabei auch auf stoffgleiche Nichtverpackungen ausgeweitet werden.

Mit der Ressourcenabgabe sollen ökologisch vorteilhafte Verpackungen und Produkte gefördert werden. Schwierig oder gar nicht stofflich zu recycelnde Verpackungen und Produkte wollen die Grünen im Gegenzug mit einem Malus belegen. Davon versprechen sich die Abgeordneten „eine wirkliche produkt- bzw. materialbezogene ökologische Lenkungswirkung“.

Außerdem soll eine Zentrale Stelle auf Bundesebene geschaffen werden, die die Dualen Systeme ersetzt. Sie sei mit hoheitlichen Befugnissen – z.B. im Wege einer Beleihung – unter maßgeblicher Beteiligung der Länder, des Bundes und der relevanten Akteure auszustatten. Die Zentrale Stelle wäre für die Erhebung der Entgelte und der künftigen Ressourcenabgabe, für die Registrierung der Produktverantwortlichen, die Lizenzierung und Überwachung sowie die Ausschreibung der Sortierung und Verwertung der Wertstoffe zuständig. Sie wäre zudem verpflichtet, Einzelheiten einer aufgabengerechten Kostenerstattung mit den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden zu vereinbaren und vollständige Transparenz über das Marktgeschehen herzustellen. Die privaten Entsorger würden weiterhin am Markt teilnehmen können, heißt es in dem Antrag.

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